Mit sieben beeindruckenden Bildern erfasst der Fotograf Thomas Brenner Situationen, in denen Kinder mit der Suchtkrankheit ihrer Eltern kämpfen. Diese Fotografien sind für eine Kampagne in Stadt und Landkreis entstanden, um unsere Aufmerksamkeit auf die Probleme von Kindern mit einem psychisch- und /oder suchtkranken Elternteil zu lenken. In Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Kaiserslautern und dem Netzwerk „Kinder psychisch belasteter Eltern Kaiserslautern“ hat Thorsten Haferanke, Kinderschutzbeauftragter des Landkreises, die Aktion angestoßen. Ziel ist es, betroffenen Kindern Hilfe anzubieten und auf dieses - oft unerkannte - Problem aufmerksam zu machen. Vor allem auch sollen durch die Plakataktion Zeugen solcher Verhältnisse sensibilisiert werden, diesen Kindern zu helfen und das Netzwerk zu informieren.
„Unser Ziel in der präventiven Jugendarbeit ist es, den Kindern zu helfen, ohne Familienverbände aufzubrechen. Sowohl den betroffenen Kindern als auch den kranken Eltern muss geholfen werden. In unserer Jugend-und Sozialarbeit liegt der präventive Schwerpunkt vor allem bei den Kindern. Hier muss die Hilfe möglichst früh einsetzen. Suchtkrankheit und Folgen psychischer Erkrankungen können in allen Gesellschaftsschichten auftreten, werden aber meist tabuisiert und bleiben daher oft für die Außenwelt unerkannt. Mit dieser künstlerischen Plakataktion wollen wir dieses Problem sichtbar machen“, betont Landrat Leßmeister.
Bis März ist die Ausstellung im Außenbereich der Grundschule Otterberg auf Bannern an Bauzäunen zu sehen und geht dann auf weitere „Wanderschaft“ im Landkreis Kaiserslautern. Die entsprechenden Bildtafeln für den Innenbereich sind zurzeit im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung in der Lauterstraße ausgestellt.
Im Netzwerk „Kinder psychisch belasteter Eltern“ haben sich Fachleute verschiedener Disziplinen zusammengeschlossen, um betroffenen Kindern die so dringende Hilfe anzubieten. Ansprechpartner sind unter www.wirsindda.eu zu finden.
Die gemeinsame Plakataktion wurde aus Fördermitteln im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes finanziert. Kommunen erhalten pro Jahr einen Sockelbetrag von 10.000 Euro und zusätzlich weitere Mittel, deren Höhe über einen Index sozialer Belastungsfaktoren ermittelt wird. Ein Teil des Betrages ist für die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „psychische und Suchterkrankungen“ mit dem Ziel der Information und Enttabuisierung gedacht.
4. Februar 2022