Fachbereich 4.2 Sozialhilfe
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K27-Landstuhl
Besuchsadresse
Kaiserstraße 27, 66849 LandstuhlÖffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.
KREISVERWALTUNG GESCHLOSSEN
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern ist in der Zeit vom 24.12.2024 bis einschl. 01.01.2025 geschlossen.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgeeignet
Zuständigkeiten
- Altenhilfe gewähren
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Besuchsdienst für Senioren
- Betreuungsverfügung
- Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Eingliederungshilfe durch IntegrationshelferIn für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Gesundheit bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen
- Landesblindengeld
- Landespflegegeld
- Landesprogramm Gemeindeschwester Plus
- Pflegestützpunkte (PSP)
- Schulfahrten: Kostenerstattung
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld Aufhebung
- Wohngeld Rückforderung
- Wohngeld Zahlung
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen