Pflegekinderdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 2007 gibt es beim Kreisjugendamt Kaiserslautern einen spezialisierten Dienst, in dem sich pädagogische Fachkräfte ausschließlich mit Pflegekindern und allen Personen und Bereichen, die mit diesen in Zusammenhang stehen, beschäftigen.

    Es gibt Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen für einige Zeit oder auf Dauer nicht in ihrer Familie leben können. Für Kinder unterschiedlichen Alters bietet sich als gute Lösung die Unterbringung in einer Pflegefamilie an. Im Gesetz spricht man hier von der Vollzeitpflege § 33 SGB VIII.

    Die Pflegefamilien und Pflegekinder erhalten von uns während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses Beratung, Unterstützung und Hilfe. Wir sind Ansprechpartner für die Kinder, die Pflegeeltern und die Eltern – in manchen Fällen gemeinsam mit den KollegInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes. Der Pflegekinderdienst vermittelt zwischen den beiden Familien, er unterstützt sie und fördert ihre Zusammenarbeit im Interesse des Kindeswohls. Wir planen darüber hinaus in regelmäßigen Abständen Pflegeelternabende für unsere Pflegeeltern.

    Für manche Kinder besteht die Möglichkeit bei einer verwandten Familie leben zu können. Ebenso wie bei nicht verwandten Pflegeverhältnissen erfahren diese Familien die gleiche Unterstützung durch uns.

    Neben der Vollzeitpflege werden Kinder auch im Rahmen der Bereitschaftspflege betreut. Diese Form der Hilfe ist eine Übergangslösung für Kinder, deren Zukunftsperspektive noch geklärt werden muss. In diesem Bereich erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den KollegInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

    Wir vom Pflegekinderdienst suchen geeignete Familien, die den Kindern in dieser Situation ein Zuhause auf Zeit oder auf Dauer bieten möchten. Diese Familien haben wir zuvor in ausführlichen Gesprächen kennen gelernt und gut auf ihre Aufgabe vorbereitet. Bei der Verwandtenpflege unterscheidet sich unsere Vorgehensweise nicht wesentlich von der der nicht verwandten Pflegeverhältnisse.