Trennungs- und Scheidungsberatung (TSB)

  • Leistungsbeschreibung

    Um der zunehmenden Zeiterscheinung „Trennung und Scheidung“ gerecht zu werden, hat das Kreisjugendamt Kaiserslautern einen spezialisierten Beratungsdienst geschaffen.

    Eine Trennung ist für alle Beteiligte, besonders für die Kinder, eine von Brüchen, Verunsicherungen und von fehlendem Vertrauen gekennzeichnete schwierige krisenhafte Zeit. Wir bieten Ihnen jeweils an ihren individuellen Bedürfnissen orientiere Hilfestellungen an. Eine frühzeitige Beratung von Eltern und Kindern mit einem unterstützenden Blick auf die Ist-Situation von Kind-Mutter-Vater und darauf schauend was „alle brauchen und wollen“ bringt auch dem gemeinsamen Ziel, eine Lösung zu finden näher.

    Basierend auf Ihren Erfahrungen und Kenntnissen und unserem Fachwissen sowie unseren Erkenntnissen sollen Eltern für ihre Kinder auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Lösungen erarbeiten oder gefunden werden.

    Unser Leitbild ist die Allparteilichkeit und der Aufbau von neuem Vertrauen in der Kooperation und Kommunikation von allen Beteiligten.

    Beratungsangebot
    Nach einer Trennung benötigen Eltern Mut und die Bereitschaft eine neue Elternebene zu finden. In allen Phasen von Trennung und Scheidung sollte der Blick der Eltern auf die Bedürfnisse der Kinder gerichtet sein. Viele Eltern sind in der Lage, ihre Konflikte, die sie als Paar austragen, von ihrer Elternschaft zu trennen. Andere Eltern benötigen Hilfestellung und Unterstützung bei der sich anbahnenden oder schon vollzogenen Trennung.

    Verantwortung für das gemeinsame Kind geht auch über Trennung und Scheidung hinaus. 
    Als Paar sind Sie an das Ende Ihrer Beziehung gekommen, als Eltern müssen Sie in den Angelegenheiten des Kindes miteinander und nicht gegeneinander handeln.

    Für alle Fragen, die Ihre minderjährigen Kinder betreffen, bieten wir Ihnen beim Kreisjugendamt Kaiserslautern unverbindlich und kostenlos Beratung und Hilfestellung an.

    Sie können mit uns verschiedene Themen besprechen, z. B.:

    • Wo soll Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt haben?
    • Welche Zeit verbringt es beim Vater, welche bei der Mutter?
    • Wie teilen Sie sich die Erziehungsverantwortung (z.B. Kita, Schule, Freizeit etc.)?


    Mitwirkung des Jugendamtes im familiengerichtlichen Verfahren
    Können Eltern auch mittels Beratungsangebot keine einvernehmliche Lösung bei der Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder bei der Umgangsregelung finden, kann das Familiengericht mit einer lösungsorientierten Regelung des Sorge- und Umgangsrechts unterstützen und ggf. eine Entscheidung herbeiführen.

    Das Jugendamt muss bei den familiengerichtlichen Regelungen beteiligt werden. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen Ihres Kindes hat das Jugendamt die Aufgabe, einen Fachbericht in den gerichtlichen Verfahrensablauf einzubringen. Darüber hinaus bieten wir allen Beteiligten begleitende Hilfestellungen an.