Hilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landkreis Kaiserslautern sowie seine sechs Verbandsgemeinden sind verpflichtet, Asylsuchende und Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Diese Menschen erhalten für die Dauer ihres Asylverfahrens bzw. während ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
    Diese Leistungen beinhalten u.a. den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung sowie Gesundheits- und Körperpflege.

    Während der ersten 18 Monate erhalten die Asylbewerber Leistungen nach § 3 AsylbLG. Danach erhalten die Hilfeempfänger Leistungen nach § 2 AsylbLG, analog zu den Leistungen der Sozialhilfeberechtigten.