Öffentliche Bekanntmachungen
Gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, soweit durch Rechtsvorschrift nicht anders bestimmt ist, in einer Tageszeitung. Der Kreistag beschließt, in welcher Zeitung die Bekanntmachung zu veröffentlichen ist. Der Beschluss des Kreistages wird in der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“, Ausgabebereich Kaiserslautern bekannt gemacht. Zusätzlich erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www. Kaiserslautern-kreis.de .
Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Kaiserslautern Kita Jahr 2024/2025