Biotonnen-Kontrollen: Gelbe und rote Tonnenanhänger bei falscher Befüllung

Im Rahmen der Initiative „#wirfürbio“ finden ab 8. April im Landkreis Kaiserslautern flächendeckend Biotonnen-Kontrollen statt. Ihre bereitgestellten Bioabfälle werden hierbei auf Stör- und Schadstoffe geprüft. 


Verunreinigungen des Bioabfalls mit Plastik, Glas und anderen Störstoffen gefährden die Herstellung eines guten Kompostproduktes und sind ein Problem für unsere Umwelt. Auch die biologisch abbaubaren Tüten verursachen Probleme, da sie in der kurzen Zeitspanne des Behandlungs- u. Kompostierungsprozesses nicht vollständig abgebaut werden können. 

Daher sind diese kompostierbaren Plastikbeutel im Landkreis nicht zugelassen und dürfen daher auch nicht in die Biotonne. 

Unser Tipp: Bioabfall entweder lose oder in einer Papiertüte bzw. in Zeitungspapier eingepackt in die Biotonne geben.


Was genau passiert bei den Biotonnen-Kontrollen und was ist zu tun, wenn ein gelber oder roter Tonnenanhänger am Griff Ihrer Biotonne hängt?

  •  Ist Ihre Biotonne richtig befüllt, wird Sie wie immer geleert! 
  • Die Biotonne, die am Leerungstag eine geringe Anzahl an Störstoffen aufweist, wird zwar geleert aber es gibt eine Verwarnung in Form eines gelben Tonnenanhängers (s. Abbildung), der am Griff der Biotonne befestigt wird. Bei wiederholt falscher Befüllung, bleibt die Biotonne stehen und wird nicht mehr geleert. Dann sollten Sie die Fremdstoffe aussortieren und das Gefäß bei der nächsten regulären Abfuhr wieder bereitstellen. Wir bitten Sie, zukünftig noch etwas sorgfältiger darauf zu achten, dass nur sortenreiner Bioabfall (ohne Fremdstoffe) in die Biotonne gegeben wird. 
  • Haben Sie einen roten Tonnenanhänger (s. Abbildung) an Ihrer Biotonne, dann war Ihr bereitgestellter Biomüll stark mit Störstoffen evtl. auch mit Schadstoffen verschmutzt und die Tonne wurde deshalb nicht entleert. Es findet in diesem Fall auch keine Nachfuhr statt. Sie haben dann zwei Möglichkeiten: 
  1. Entfernen Sie alle Stör- u. Schadstoffe aus Ihrer Biotonne und stellen Sie das Gefäß dann bei der nächsten regulären Bioabfuhr erneut bereit. 
  2. Falls Sie die Störstoffe nicht herausholen können oder wollen, kann der Inhalt der falsch befüllten Biotonne gebührenpflichtig bei der nächsten regulären Restmüllabfuhr als Restabfall entsorgt werden. Wenn Sie diese Option wünschen, dann kontaktieren Sie bitte die zuständige Mitarbeiterin unter der Rufnummer 0631 7105 -332 oder die Abfallberatung 0631 7105 -505 oder 408.