Informationen zum Gelben Sack
Für Reklamationen zur Bestellung und Abholung steht Ihnen die kostenlose Hotline-Nummer 0800 - 001 0227 der Firma Containerdienst B&S GmbH zur Verfügung. Die Kreisabfallwirtschaft ist hierfür nicht zuständig.
Die Grundverteilung von 60 Säcken pro Haushalt ist für das Jahr 2024 abgeschlossen. Bei Mehrbedarf gegen Ende des Jahres oder wenn Sie neu zugezogen sind, besteht die Möglichkeit, die gelben Wertstoffsäcke schriftlich zu bestellen. Bitte geben Sie hierzu immer die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen an. Bitte kontaktieren Sie die B&S Containerdienst GmbH unter den aufgeführten Kontaktdaten. Sie bekommen die Gelben Säcke dann nach Hause geliefert.
Hintergründe zum Entsorgungssystem Gelber Sack
Der Gelbe Sack dient der Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Im Gegensatz zur Entsorgung anderer Abfälle (z.B. Restabfall, Bioabfall, Papier, Sonderabfälle) ist die Entsorgung von Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack privatwirtschaftlich organisiert und fällt somit nicht in die Zuständigkeit des Landkreises Kaiserslautern als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die Finanzierung des Gelben Sacks erfolgt nicht über die Müllgebühren sondern über die Verkaufspreise der Produkte (z.B. den Joghurtbecher im Supermarkt). Man spricht auch vom Dualen System. Das Duale System Deutschland besteht aus verschiedenen Systembetreibern. Jeder Stadt/jedem Landkreis wird ein Systembetreiber zugeteilt, der dann wiederum ein lokales Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung und Verteilung der Gelben Säcke beauftragt. Für den Landkreis Kaiserslautern sind momentan das Duale System "Interzero Recycling Alliance GmbH" als Auftraggeber und die "Containerdienst B&S GmbH" als Auftragnehmer zuständig.
Der Landkreis hat aus den genannten Gründen weder auf die Auftragsvergabe, noch auf die Umsetzung der Leistungen einen direkten Einfluss. Bitte wenden Sie sich für Bestellungen und Reklamationen direkt an das Entsorgungsunternehmen:
B&S Containerdienst GmbH Bretzenheim; Tel. 0800 0010 227; E-Mail. gelbesaecke@containerdienst-bad-kreuznach.de
Bei anhaltenden Problemen können Sie außerdem den Auftraggeber unter dsi.kontakt@interzero.de kontaktieren.
Im Gelben Sack landen zu oft die falschen Abfälle
Im Kaufpreis einer verpackten Ware ist bereits ein sogenanntes Lizenzentgelt für die Entsorgung der Verkaufsverpackung enthalten, daher fällt für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen keine weitere Müllgebühr an. Das bedeutet aber, dass über die Gelben Säcke auch nur Verpackungsmaterial entsorgt werden darf. Sonstige Abfälle wie Kinderspielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff gehören nicht in die Gelben Säcke – auch wenn sie aus Plastik sind. Diese Plastikgegenstände können als Restabfall in der Restmülltonne oder bei sperrigen Plastikgegenständen wie z. B. Plastikstühle, Wäschekörbe, Bobby Cars … als Sperrmüll entsorgt werden. Auch Baustyropor gehört nicht in den Gelben Sack. Wir weisen darauf hin, dass grobe Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Wenn im Gelben Sack zu viele Fehlwürfe – vor allem Restabfälle enthalten sind, dann benötigen die Haushalte wesentlich mehr Gelbe Säcke als vorgesehen. Dies ist aber auch der Fall, wenn die Gelben Säcke zweckentfremdet werden - beispielsweise für Altkleiderentsorgung, oder als Restabfalltüte, oder zur Aufbewahrung von Haushaltsgegenständen. Es gibt leider mannigfache Beispiele dafür. Dadurch sind die Säcke sehr schnell aufgebraucht und der Grundbedarf überschritten. Dann müssen erneut Säcke bestellt werden. Wenn das viele Haushalte so machen, dann hat das Entsorgungsunternehmen schneller als geplant keine Vorräte mehr und kommt mit dem kalkulierten Kontingent nicht aus. Wir bitten Sie, sparsam mit den Gelben Säcken zu haushalten und vielleicht auch Mal die eine oder andere Verpackung beim Einkauf im Geschäft zu lassen.