Grundverteilung der Gelben Säcke bereits im November und Dezember 2024
Neuer Auftraggeber für die Leistungen rund um die gelben Säcke im Landkreis ist ab 2025 „Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH“ mit Sitz in Köln. Dieses Duale System hat ab 2025 die Jakob Becker Entsorgungs-GmbH in Mehlingen für die kommenden drei Jahre mit der Verteilung und Abholung der Gelben Säcke beauftragt.
Da in vielen Haushalten gegen Ende des Jahres die Gelben Säcke knapp werden können, konnten wir mit der Fa. Jakob Becker abstimmen, dass sie bereits im November und Dezember die Grundverteilung durchführt. Jeder Haushalt erhält hierbei 60 Säcke.
Ab 2025 können Reklamationen, die Verteilung und die Abholung der Gelben Säcke betreffend, direkt der Fa. Jakob Becker gemeldet werden. Die neuen Kontaktdaten werden in Kürze veröffentlicht. Bis Ende des Jahres ist noch der bisherige Auftragnehmer "B&S Containerdienst GmbH Bretzenheim" für die Reklamationsbearbeitung bei nicht erfolgter Abholung zuständig.
Hintergründe zum Entsorgungssystem Gelber Sack
Der Gelbe Sack dient der Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Im Gegensatz zur Entsorgung anderer Abfälle (z.B. Restabfall, Bioabfall, Papier, Sonderabfälle) ist die Entsorgung von Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack privatwirtschaftlich organisiert und fällt somit nicht in die Zuständigkeit des Landkreises Kaiserslautern als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die Finanzierung des Gelben Sacks erfolgt nicht über die Müllgebühren sondern über die Verkaufspreise der Produkte (z.B. den Joghurtbecher im Supermarkt). Man spricht auch vom Dualen System. Das Duale System Deutschland besteht aus verschiedenen Systembetreibern. Jeder Stadt/jedem Landkreis wird ein Systembetreiber zugeteilt, der dann wiederum ein lokales Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung und Verteilung der Gelben Säcke beauftragt.
Der Landkreis hat aus den genannten Gründen weder auf die Auftragsvergabe, noch auf die Umsetzung der Leistungen einen direkten Einfluss.
Im Gelben Sack landen zu oft die falschen Abfälle
Im Kaufpreis einer verpackten Ware ist bereits ein sogenanntes Lizenzentgelt für die Entsorgung der Verkaufsverpackung enthalten, daher fällt für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen keine weitere Müllgebühr an. Das bedeutet aber, dass über die Gelben Säcke auch nur Verpackungsmaterial entsorgt werden darf. Sonstige Abfälle wie Kinderspielzeug oder Haushaltsgegenstände aus Kunststoff gehören nicht in die Gelben Säcke – auch wenn sie aus Plastik sind. Diese Plastikgegenstände können als Restabfall in der Restmülltonne oder bei sperrigen Plastikgegenständen wie z. B. Plastikstühle, Wäschekörbe, Bobby Cars … als Sperrmüll entsorgt werden. Auch Baustyropor gehört nicht in den Gelben Sack. Wir weisen darauf hin, dass grobe Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden können. Wenn im Gelben Sack zu viele Fehlwürfe – vor allem Restabfälle enthalten sind, dann benötigen die Haushalte wesentlich mehr Gelbe Säcke als vorgesehen. Dies ist aber auch der Fall, wenn die Gelben Säcke zweckentfremdet werden - beispielsweise für Altkleiderentsorgung, oder als Restabfalltüte, oder zur Aufbewahrung von Haushaltsgegenständen. Es gibt leider mannigfache Beispiele dafür. Dadurch sind die Säcke sehr schnell aufgebraucht und der Grundbedarf überschritten. Dann müssen erneut Säcke bestellt werden. Wenn das viele Haushalte so machen, dann hat das Entsorgungsunternehmen schneller als geplant keine Vorräte mehr und kommt mit dem kalkulierten Kontingent nicht aus. Wir bitten Sie, sparsam mit den Gelben Säcken zu haushalten und vielleicht auch Mal die eine oder andere Verpackung beim Einkauf im Geschäft zu lassen.