Nutzung des städtischen Wertstoffhofs Erfenbach für BürgerInnen des Landkreises 

Die Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadtbildpflege Kaiserslautern zur gegenseitigen Nutzung der beiden Wertstoffhöfe Erfenbach und Kindsbach wird ab 1. August 2024 unter neu verhandelten Modalitäten fortgeführt. Dadurch haben die BürgerInnen des Landkreises Kaiserslautern die Möglichkeit, den Wertstoffhof Erfenbach zu nutzen. 

Die Stadtbildpflege hat die Öffnungszeiten nun so angepasst, dass in Erfenbach ebenfalls 24 Öffnungsstunden pro Woche, wie in Kindsbach, erreicht werden.

Außerdem wurde das Annahmespektrum des Wertstoffhofes Erfenbach auf das des Kindsbacher Wertstoffhofes erweitert. D.h., dass ab 1. August 2024 auch dort alle kostenintensiveren Abfallfraktionen wie Sperrmüll, Holz aus dem Innenbereich (A1 – A3) und mineralischer Bauschutt bis max. 0,5 m³ pro Wertstoffart angenommen werden.

 Am WSH Erfenbach können folgende Abfälle abgegeben werden:

  • Altkleider und Textilien
  • Altpapier, Kartonagen
  • Batterien, Akkus (keine Autobatterien)
  • CD's, DVD's
  • Druckerpatronen, Tonerkartuschen
  • Elektro- und Elektronikgeräte – auch Kühlgeräte
  • Energiesparlampen, Leuchtstofflampen, LEDs
  • Glasflaschen, Glasverpackungen
  • Grünabfälle, Laub
  • Holz aus dem Innenbereich (A1 – A3)
  • Korken (keine Kunststoffkorken)
  • Kunststofffolien (Verpackungsfolie)
  • Metalle
  • Mineralischer Bauschutt (ohne Störstoffe)
  • Mischkunststoffe, die nicht aus Bau- und Renovierungsarbeiten stammen (u.a. Wassertonnen, Eimer, Wäschekörbe, Blumenkästen, CD-Hüllen, Spielsachen aus Kunststoff)
  • Sperrmüll
  • Styropor (Verpackungsstyropor)