Anlieferbedingungen der Grünabfallsammelstellen

  1. Es darf grundsätzlich nur von Privatgrundstücken des Landkreises Kaiserslautern stammender Grünschnitt von Privatpersonen auf dem Grünabfallsammelplatz angeliefert werden. Eigentümer, die nicht im Landkreis wohnen, aber ein Objekt im Landkreis haben, müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen (z.B. Gebührenbescheid).
  2. Gewerbliche Anlieferer (z.B. Garten- u. Landschaftsbauer, Bauunternehmer o.ä.) dürfen die Grünabfallsammelstellen nicht nutzen, sondern müssen die Grünabfalle kostenpflichtig über die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) entsorgen. 
  3. Auf der gesamten Sammelstelle besteht ein striktes Rauchverbot!
  4. Grünabfälle, die in Plastiksäcken angeliefert werden, sind in die Kraut-Container oder auf den Platz zu entleeren. Die Plastiksäcke müssen von den Anlieferern wieder mit nach Hause genommen werden. Gleiches gilt für andere Störstoffe bzw. nicht erlaubte Abfälle, die eventuell noch im Grünschnitt enthalten sind.
  5. Das Ablagern sonstiger Abfälle ist nicht zulässig. Bitte informieren Sie sich über die Entsorgungsmöglichkeiten

Angenommen werden: 

  • Baum- und Heckenschnitt 
  • Baumstämme bis 2 m Länge bis max. 40 cm Durchmesser (bitte nicht in die Krautcontainer* werfen)
  • Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen bis max. 40 cm Durchmesser (bitte nicht in die Krautcontainer* werfen)
  • Häckselgut
  • Laub
  • Pflanzenteile und Blütenreste
  • Rasenschnitt
  • Topfpflanzen(ohne Erde und Topf)
  • Vertikutiergut
  • Wildkräuter/Unkraut(ohne Erdanhaftungen)

*Die Krautcontainer dienen der Erfassung kleinteiliger krautartiger Grünabfälle 

Nicht angenommen werden: 

  • Baumstämme über 2 m bzw. mit mehr als 40 cm Durchmesser
  • Bau-/Möbelholz, Holzzäune…
  • Bauschutt, Erde, Steine
  • Bioabfälle, wie Obst-, Gemüse- u. Essensreste
  • Fallobst
  • Erde
  • Grabschmuck, wie Gestecke und Kränze
  • Heu und Stroh, lose oder im Ballen
  • Kleintier- und Katzenstreu
  • Mist von Nutztieren (Pferde, Kühe, Schafe …)
  • Mit Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile (diese sind über den Restabfall, ggf. über Restabfallsäcke zu entsorgen)
  • Restabfall
  • Rollrasen, Rasenabstich
  • Topfpflanzen mit Erdballen
  • Wurzelstöcke mit mehr als 40 cm Durchmesser oder mit Erdanhaftungen

Kraut-Container

An bestimmten Grünabfallsammelstellen im Landkreis werden zur Erfassung kleinteiliger und krautartiger Grünabfälle Sammelcontainer aufgestellt.
Die Container dienen in erster Linie dem Grundwasserschutz, aber auch der Verbesserung der Lagerflächen. Durch die getrennte Erfassung der schnell verrottenden krautigen Grünabfälle wird vermieden, dass Sickersäfte aus der Verrottung in den Boden eindringen können.
Alle zulässigen kleinteiligen Grünabfälle dürfen über die Krautcontainer entsorgt werden. Nicht in die Krautcontainer gehören Baumstämme, Wurzelstöcke, großteiliger Baum- und Heckenschnitt.