Wertstoffhof Kindsbach

Am Bauhof der Verbandsgemeinde Landstuhl
Hirtenpfad 65
66862 Kindsbach

Der Wertstoffhof Kindsbach steht unter der Trägerschaft des Landkreises Kaiserslautern und wird von der ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern betrieben. Er steht Privatpersonen und Kleingewerbebetrieben aus dem Landkreis Kaiserslautern zur Verfügung. Die Anlieferung ist kostenfrei, allerdings besteht aufgrund der kleinen Lagerfläche eine Mengenbeschränkung auf 0,5 m³ pro Wertstoffart. Nur bei Elektrogeräten besteht keine Mengenbeschränkung. 
Die Anlieferung ist einmal pro Monat möglich. 

Wenn Sie größere Mengen zu entsorgen haben, dann nutzen Sie bitte den Wertstoffhof der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) im Kapiteltal bei Kaiserslautern. 

Bei Überschreitung des zugelassenen Volumens oder bei Anlieferung mit einem fremden Kennzeichen, erfolgt eine Zurückweisung von Seiten des Wertstoffhofpersonals. Werden Wertstoffe für eine andere Person aus dem Landkreis angeliefert, dann sollte bei jeder Anlieferung ein Nachweis (Personalausweis oder ein Gebührenbescheid dieser Person) vorgezeigt werden. 

Angenommen werden folgende Wertstoffe (je max. 0,5 m³): 

  • Altholz, nicht schadstoffbelastet (A I – A III) aus dem Innenbereich 
  • Altkleider / Schuhe (keine verschimmelten, ölverschmierten Textilien) 
  • Batterien / Akkus (vor der Anlieferung aus den Elektrogeräten entfernen und gesondert abgeben!) 
  • Bauschutt mineralisch, ohne Stör- u. Schadstoffe wie z. B. Steine, Beton, Fliesen (ohne Anhaftungen von Fliesenkleber, Dichtmassen, Tapetenresten), Sanitärkeramik, Blumentöpfe u. Geschirr aus Keramik 
  • Behälterglas (Glascontainer stehen im Einfahrtsbereich) 
  • CDs, DVDs 
  • Elektroschrott, große und kleine Elektrogeräte einschließlich Kühlgeräte, Elektrokabel … (ohne Mengenbegrenzung) 
  • Erde, ohne Stör- u. Schadstoffe 
  • Fensterrahmen aus Metall und Kunststoff 
  • Flachglas  Gipskartonplatten (ohne Anhaftungen) 
  • Korken aus Kork  Körperhafte Kunststoffe wie z. B. Babybadewannen, Plastikgartenmöbel, Wäschekörbe, … 
  • Laminat, Parkett 
  • Metallschrott (Eisen- u. Nichteisenmetalle) 
  • PUR Bauschaumdosen 
  • Saubere Kunststofffolien 
  • Sauberes Papier sowie Pappe und Kartonage (gefaltet oder zerkleinert) 
  • Sauberes Polystyrol (Styropor) 
  • Sperrmüll wie z. B. ein einzelnes Sofa oder 2 – 3 kleinere Sperrmüllgegenstände

Nicht angenommen werden: 

  • Agrar-/Silofolie 
  • Altholz schadstoffbelastet (z. B. mit Holzschutzmittel behandeltes , imprägniertes, verfaultes oder verbranntes Holz) 
  • Altreifen 
  • Asbesthaltige Materialien (z. B. Eternitplatten, Wellasbest, asbesthaltige Blumenkästen, ...) 
  • Autobatterien 
  • Autoteile 
  • Baumstämme und Wurzeln  
  • Bauschutt verunreinigt wie z. B. Abbruch- und Baustellenabfälle, die Holz, Tapeten, Mineralwolle, Stroh, Plastik- u. Metallteile, … enthalten  
  • Dämmmaterialien wie z. B. Mineral Glas- u. Steinwolle, Baustyropor (Styrodur)  
  • Fensterrahmen aus Holz 
  • Fließen mit Anhaftungen 
  • Gelbe Wertstoffsäcke mit Verpackungsabfällen  
  • Grünschnitt 
  • Öltanks 
  • Restabfälle  
  • Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Altöl, Altmedikamente, Feuerlöscher, … 
  • Tapeten oder Tapetenreste 
  • Teichfolie 
  • Teer- oder bitumenhaltige Materialien (z. B. Dachpappe)