Ermittlung der Behältergröße für Gewerbetreibende
Restabfallbehälter
Anfallstellen von gewerblichen Siedlungsabfällen zur Beseitigung müssen ein ausreichendes Behältervolumen vorhalten. Die Bestimmung der vorzuhaltenden Restabfall-Behältergröße wird grundsätzlich unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt. Je Einwohnergleichwert wird ein Mindestvolumen von 15 Litern pro Woche zur Verfügung gestellt.
Einwohnergleichwerte werden nach folgender Regelung festgestellt (Abfallsatzung § 14 Abs. 5):
Unternehmen / Institution | je Platz/ Beschäftigte/ Bett | Einwohner-gleichwert |
a) Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen | je Platz | 1 |
b) öffentl. Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbstständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter | je 3 Beschäftigte | 1 |
c) Kindertagesstätten/Schulen | je Gruppe/Klasse | 4 |
d) Speisewirtschaften, Imbiss-Stuben | je Beschäftigten | 4 |
e) Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen | je Beschäftigten | 2 |
f) Beherbergungsbetriebe | je 4 Betten | 1 |
g) Lebensmitteleinzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 2 |
h) sonstige Einzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 0,5 |
i) Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe | je Beschäftigten | 0,5 |
Auf Antrag des Anschlusspflichtigen können gemeinsame Restabfallbehälter für mehrere Haushalte sowie Anfallstellen gewerblicher Siedlungsabfälle auf dem gleichen Grundstück aufgestellt werden - es werden sogenannte Entsorgungsverbünde gebildet.
Bioabfallbehälter
Für die Entsorgung von Bioabfällen (Abfälle zur Verwertung) aus anderen Herkunftsbereichen ist je Betriebseinheit und Woche ein Mindestbehältervolumen von 30 Litern vorzuhalten. Bei Bedarf kann das Volumen für die Bioabfallbehältnisse auf maximal das gleiche Volumen, wie das Restabfallbehältervolumen erhöht werden. Bei Restabfallbehältnissen mit 60 oder 90 Litern Volumen wird eine Biotonne mit einem Volumen von 120 Litern zur Verfügung gestellt.