Bioabfall

Die Entsorgung von Bioabfällen erfolgt im Abholsystem über die braune Biotonne. 

Die braune Biotonne wird alle 14 Tage, d.h. immer im Wechsel mit der Restabfalltonne, geleert. Bitte stellen Sie die Biotonne mit geschlossenem Deckel am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Leerung bereit. Überfüllte und falsch gefüllte Gefäße werden nicht entleert.

Im Landkreis Kaiserslautern werden organische Abfälle über die Biotonne getrennt erfasst und verwertet. Wird kein Antrag auf Eigenkompostierung gestellt, erfolgt die automatische Aufstellung der Biotonne zusammen mit der Restabfalltonne.

Die Kosten für die Biotonne sind vom Volumen der Restabfalltonne abhängig: Für einen 3-4 Personenhaushalt mit 90 Liter Restabfallvolumen kostet die Biotonne beispielsweise 27,50 € pro Jahr (Gebührensätze).

Die Größe der gestellten Biotonne ist abhängig von dem veranlagten Restabfallvolumen. Für Privathaushalte ist das Biotonnenvolumen mindestens so groß, wie das der Restabfalltonne und kann im Einzelfall maximal auf das Doppelte erhöht werden. Für Gewerbetreibende ist das maximale Biotonnenvolumen identisch mit dem veranlagten Restabfallvolumen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über gestellte Biotonnenvolumen von Privathaushalten und Gewerbetreibenden. Das Mindestvolumen beträgt hier 120 l.

Volumen Restabfalltonne

Standardvolumen Biotonne

60 Liter

120 Liter

90 Liter

120 Liter

120 Liter

120 Liter

240 Liter

240 Liter

Bitte beachten: Die nachträgliche Änderung des Biotonnenvolumens, nach der durch die Veranlagung erfolgten Aufstellung des Standardvolumens, wird mit einmalig 65,60 € berechnet.

Zusatztonne
Wer noch eine weitere Biotonne benötigt, bezahlt für eine 120 l Biotonne 73,68 € und für eine 240 l Biotonne 147,36 € im Jahr zusätzlich. Die zusätzliche Biotonne kann nur schriftlich bestellt werden, entweder per Post, per E-Mail oder per Fax. Den Antrag finden Sie hier

Was gehört in die Biotonne?

Gartenabfälle: Laub, Rasen- und Heckenschnitt, Pflanzen
Küchenabfälle: Kaffee-/Teefilter, Küchenpapier, Eierschalen, Bananen-/Zitrus- schalen, Essensreste inkl. Fleisch, Fisch, Wurst, Knochen, Brot, Back- waren, Käse, Gemüse, Obst 
Sonstige organische Abfälle: Topfblumen mit kleinen Mengen Blumenerde, Nussschalen, kleine Mengen Holzasche, Federn, Zeitungspapier zum Einwickeln der Speisereste.

Was gehört nicht in die Biotonne? 

Plastiktüten und kompostierbare Plastikbeutel
Verpackungen 
aus Kunststoff, Metall, Verbundstoff, Glas 
Restabfall wie z.B. Windeln, Zigarettenkippen, Leder, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Sanitärabfälle, Tierkot, Kleintier- und Katzenstreu, Medikamente usw.
Bauschutt wie z.B. Sand, Steine, Erde, Bauholz usw.
Sonderabfälle


Bitte werfen Sie keine Plastiktüten in die Biotonne – auch keine kompostierbaren Beutel! Diese sind im Landkreis Kaiserslautern nicht zugelassen. Sie können feuchte Bioabfälle in Zeitungspapier oder Papiertüten verpackt einfüllen. 

Das Befüllen der Biotonne mit artfremden Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden!

Um Geruchsbelästigungen und Madenbefall in der Biotonne zu vermeiden: 

  • Die organischen Küchenabfälle in Zeitungspapier einwickeln
  • Die Biotonne an einen schattigen Platz stellen und den Deckel geschlossen halten. 
  • Im Handel erhältliche, kompostierbare Papiersäcke für die Biotonne nutzen. 

Eigenkompostierung

Werden alle organischen Abfälle im eigenen Garten kompostiert und der Kompost auch dort wieder eingebracht, wird keine Biotonne benötigt und es kann vom Grundstückseigentümer ein Antrag auf Müllgebührenermäßigung für Eigenkompostierer gestellt werden. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich die Biotonne zu nutzen, da hierdurch problematische Speiseabfälle wie Fisch-, Fleisch-, Knochenreste oder auch kranke Pflanzenteile entsorgt werden können. Die Ersparnis durch die Eigenkompostierung ist sehr gering und beträgt bei einem 3-4-Personen-Haushalt beispielsweise 27,50 € pro Jahr (siehe auch Gebührentabelle).

Voraussetzungen für die Eigenkompostierung:

Die Anerkennung der Verwertung von Bioabfällen auf dem eigenen Grundstück am Ort der Entstehung setzt voraus, dass: 

  • eine fachgerechte schadlose Eigenkompostierung betrieben wird
  • alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle dieser Eigenkompostierung zugeführt werden
  • eine ausreichend große Gartenfläche zur Verfügung steht (ca. 30 m² pro Person), auf der der produzierte Kompost voll- ständig verwertet wird 
  • das Vorhandensein eines Komposters mit in Rotte befindlichem Material nachgewiesen wird.

Die oben aufgezählten Voraussetzungen können vor Ort überprüft werden. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss die Eigenkompostierung, falls gewünscht, neu beantragt werden, sonst wird automatisch eine Biotonne aufgestellt. Hat man bislang im gleichen Objekt die Biotonne genutzt und will nun auf Eigenkompostierung umsteigen, dann wird Ihnen eine einmalige Gebühr von 65,60 € in Rechnung gestellt. Wird nicht mehr kompostiert, muss dies ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Für Grünabfälle aus dem Hausgarten (Hecken-, Baumschnitt, Rasen), stehen weiterhin die Grünabfall-Sammelplätze in den jeweiligen Gemeinden zur Verfügung. 

Bei Fragen zur Kompostierung, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung der Kreisverwaltung Kaiserslautern.