Grünabfall

In vielen Ortsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern sind Grünabfall-Sammelstellen vorhanden - insgesamt mehr als 30. Dort können Privatpersonen aus dem Landkreis Kaiserslautern pflanzliche Abfälle aus dem Garten kostenlos abgeben. Damit eine hohe Kompostqualität erzielt wird, ist es wichtig, dass es auf den Sammelstellen nicht zu Verunreinigungen durch Abfälle kommt.

Gewerbliche Grünabfälle
Das Ablagern von Grünabfällen aus dem gewerblichen Bereich bzw. durch Gewerbetreibende ist nicht erlaubt. Garten- und Parkabfälle aus gewerblicher Herkunft können gegen Gebühr bei der ZAK angeliefert werden. Zuwiderhandlungen gegen die aufgeführten Bestimmungen sowie das Ablagern von Grünschnitt oder von nicht zulässigen Abfällen außerhalb des Platzes oder außerhalb der Öffnungszeiten stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Was darf auf den Grünabfallsammelstellen abgelagert werden? 

- Rasenschnitt                     
- Laub                   
- Pflanzenteile                   
- Pflanzen
- Baum- und Heckenschnitt
- Baumstämme und Wurzelstöcke ohne Erdanhaftungen bis max. 40 cm Durchmesser

Was darf nicht abgelagert werden? 

- Bauschutt, Erde, Steine
- Bau- und Möbelholz, Holzzäune
- Grabschmuck                   
- Mist von Nutztieren, Tierstreu, Stroh und Heu aus landwirtschaftlicher Nutzung
- Bioabfälle z.B. Obst, Gemüse und Essensreste, Fallobst
- Wurzelstöcke und Baumstämme mit mehr als 40 cm Durchmesser
- Mit Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile (-> nur mit Anmeldung am Wertstoffhof der ZAK KL-Kapiteltal)
- Topfpflanzen mit Erdballen
- Rollrasen, Rasenabstich