Restabfall

Die Entsorgung von Hausrestabfällen erfolgt ausschließlich im Hol-System über die Restabfalltonne oder gebührenpflichtige zusätzliche Restabfallsäcke. Die Größe der Restabfalltonne hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab (mehr Infos unter Abfallgebühren). 

Die schwarze Restabfalltonne wird alle 14 Tage geleert. Bitte stellen Sie die Tonne mit geschlossenem Deckel am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr zur Leerung bereit. Überfüllte und falsch gefüllte Gefäße werden nicht entleert.


Was gehört in die RestabfalltonneWas gehört nicht in die Restabfalltonne
  • Altmedikamente
  • Hygieneartikel (z.B. Binden, Windeln, Zahnbürsten, Wattepads und -stäbchen, Kosmetik- und Feuchttücher
  • Haushaltsabfälle (z.B. verschmutztes Papier, Putzschwämme, Staubsaugerbeutel, kleine Mengen Geschirr, Besteck, Töpfe, Schüsseln, kalte Asche, Tapeten, Zigaretten, Kehricht, Katzen- und Kleintierstreu, Tierkot, stark verschmutzte und kaputte Kleidung und Schuhe, Taschen, Hüte, Gürtel...)
  • Bauabfälle (Sand, Steine, Ziegel, Bauholz, Dämmstoffe, Asbestabfälle...)
  • Bioabfälle (auch keine Essensreste)
  • Elektrogeräte 
  • Sonderabfälle (Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Pestizide...)

Bitte beachten: 

  • Melden Sie sich bei Umzug oder Zuzug so früh wie möglich beim Einwohnermeldeamt um (die Abfallwirtschaft erhält dann die benötigten Daten für die Aufstellung der Tonnen). 
  • Nehmen Sie keine Müllgefäße von einem zum anderen Grundstück mit. Die Tonnen sind gekennzeichnet und jedem einzelnen Grundstück zugeordnet. 
  • Nicht meldepflichtige Personen - z.B. Angehörige der Streitkräfte - müssen vom Eigentümer direkt bei der Abfallwirtschaft angemeldet werden. 
  • Wenn sich an den Eigentumsverhältnissen etwas ändert, muss dies der Kreisabfallwirtschaft schriftlich mitgeteilt werden. 
  • Falls das Restabfallvolumen einmal nicht ausreicht oder bis zur Aufstellung des Restabfallgefäßes bei Zuzug, können Sie die Restabfallsäcke des Landkreises benutzen und am Abfuhrtag zugebunden bereitstellen. Erhältlich sind diese Säcke bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder im Bürgercenter der Kreisverwaltung. 
  • Ziehen Personen mit verschiedenen Familiennamen in einen Haushalt zusammen, dann sollten Sie dies rechtzeitig der Kreisabfallwirtschaft (Gebührenveranlagung) mitteilen. Geschieht dies nicht, wird jede Person mit abweichendem Nachnamen als eigener Haushalt erfasst.