Verpackungen (Gelber Sack)
Der Gelbe Sack dient der Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen.
Der gelbe Wertstoffsack wird am gleichen Tag wie der Restmüll abgeholt. Bitte stellen Sie den Wertstoffsack zugeschnürt am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereit.
Im Gegensatz zur Entsorgung anderer Abfälle (z.B. Restabfall, Bioabfall, Papier, Sonderabfälle) ist die Entsorgung von Verkaufsverpackungen über den Gelben Sack privatwirtschaftlich organisiert und fällt somit nicht in die Zuständigkeit des Landkreises Kaiserslautern als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die Finanzierung des Gelben Sacks erfolgt nicht über die Müllgebühren sondern über die Verkaufspreise der Produkte (z.B. den Joghurtbecher im Supermarkt). Man spricht auch vom Dualen System. Das Duale System Deutschland besteht aus verschiedenen Systembetreibern. Jeder Stadt/jedem Landkreis wird ein Systembetreiber zugeteilt, der dann wiederum ein lokales Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung und Verteilung der Gelben Säcke beauftragt. Im Landkreis Kaiserslautern lautet der Auftraggeber ab 2025 "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH". Auftragnehmer für die Jahre 2025- 2027 ist die "Jakob Becker Entsorgungs-GmbH".
Der Landkreis hat aus den genannten Gründen weder auf die Auftragsvergabe, noch auf die Umsetzung der Leistungen einen direkten Einfluss. Richten Sie Reklamationen bitte ausschließlich an die zuständige Entsorgungsfirma.
Grundverteilung
Die Grundverteilung der Gelben Säcke findet zum Jahresende statt. Jeder Haushalt erhält ca. 60 Säcke (2 Rollen). Mit der Grundverteilung sollte der jährliche Bedarf weitestgehend gedeckt sein.
Bitte nutzen Sie die Gelben Säcke ausschließlich für den vorgesehenen Zweck: die Sammlung von Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff. Eine missbräuchliche Nutzung, z.B. als Müllbeutel für Restabfall oder zur Bereitstellung von Altkleidern bei Sammlungen ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden!
Was gehört in den Gelben Sack?
Der Gelbe Sack darf für lizensierte Verkaufsverpackungen benutzt werden, die dem privaten Endverbrauch zuzuordnen sind. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen von Waren, die über den Handel, auch den Internethandel, „originalverpackt“ zum Endverbraucher gelangen.
Kunststoffe: Folien wie Verpackungen aus Kunststoff, Tragetaschen, Beutel, Frischhaltefolie Kunststoffflaschen: z.B. von Wasch-, Spül-, Körperpflegemitteln, Getränkeflaschen; Becher: z.B. Margarine, Joghurt (bitte Aluminiumdeckel abtrennen); Schaumstoffe: sauberes Styropor von Verpackungen, geschäumte Verpackungen z.B. für Obst und Gemüse
Metalle: Verpackungen aus Metall, leere Spray- dosen, Konservendosen, Getränkedosen, Aluminium (z.B. Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher, Alufolie), Kronkorken
Verbundstoffe: Verpackungen aus Verbundstoff, Tetra Pak z.B. Saft- u. Milchkartons, Kaffee-/Vakuumverpackungen
Weitere Infos hierzu finden Sie auch bei der Initiative "Mülltrennung wirkt".
Was gehört nicht in den Gelben Sack?
Gegenstände aus Kunststoff, wie Schüsseln, Putzeimer, Bobbycars, Klobürsten, Wäschekörbe, Stühle, Rohre, Schläuche
Glas, Papier, Pappe
Verpackungen mit (Rest-)Inhalt z.B. verdorbene Lebensmittel (--> gehören in den Restmüll)
Schaumstoffe z.B.: Matratzen, Stuhlkissen
Restabfälle wie Schallplatten, Kassetten, CD’s, Tapetenreste, Leder- und Kunstlederprodukte, Hygienartikel
Dämm- und Isolier-Material (Styropor, Styrodur, Isolierschäume)
Wichtig für Gewerbetreibende
Es dürfen keine Transportverpackungen von Handelsware wie z. B. Stretchfolie, Agrarfolie, Luftpolsterfolie, Schaumstofffolie, geschäumte Schalen, Formteile aus EPS, PUR Schaumstoffverpackungen, Umreifungsbänder im Gelben Sack entsorgt werden. Ebenfalls unzulässig sind Produktionsabfälle und Bauabfälle (wie z. B. Isoliermaterialien).
Wenn in Ihrem Betrieb Transport- und Umverpackungen anfallen, informieren Sie sich bitte beim Lieferanten der Verpackungen oder bei einem privaten Entsorger über entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten.
Tipps für die Sammlung
- Die gesammelten Materialien lose in den Gelben Sack geben und nicht in Kunststofftüten zu Bündeln verpacken.
- Verschiedene Materialien nicht ineinander stecken.
- Aludeckel von Plastikbechern trennen.
- Nur Verpackungen ohne Inhalt sammeln. Verpackungen mit schadstofffreien Inhalten über den Restabfall entsorgen. Verpackungen mit schadstoffhaltigen Resten gehören zum Sonderabfall und werden am Umweltmobil angenommen.