FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten

  • Was versteht man unter dem Breitbandausbau?

Breitbandausbau bedeutet, dass ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz (Telefonnetz) errichtet wird. Es werden zum Ausbau neue Kabel (Glasfaserkabel) bis zum oder sogar ins Haus verlegt.


  • Was versteht man unter FTTC / FTTB / FTTH?

Dies sind Abkürzungen für englische Begriffe.

„FTT“ steht für „fiber to the“ und bedeutet so viel wie die Glasfaser bis zum …

Das „C“ steht für „curb“ und bedeutet so viel wie Bordstein. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerschrank (grauer Kasten am Gehweg).

Das „B“ steht für „building“ und bedeutet Haus. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis ins Haus. Dies wird im Landkreisprojekt garantiert.

Das „H“ steht für „home“ und bedeutet, dass die Glasfaser bis in die einzelne Wohnung gelegt wird; also die Verkabelung im Haus.


  • Was ist das Projekt des Landkreises?

Im Projekt des Landkreises werden die unterversorgten Adressen (max. 30 Mbit/s im Download) mit neuen Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTB) versorgt. Das Netz wird durch öffentliche Gelder des Bundes, des Landes und der Gemeinden bezuschusst.


  • Welche Projekte gibt es im Landkreis?

Im Landkreis Kaiserslautern läuft derzeit ein Projekt zum Ausbau der „Weißen Flecken“ und Schulen.

Dieses Projekt gliedert sich in 4 Teile:

Los 1: Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Ausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH

Los 2: Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Landstuhl, Ausbau durch die Deutsche Glasfaser Wholsesale GmbH

Los 3: Verbandsgemeinden Otterbach-Otterberg und Weilerbach, Ausbau durch die PfalzConnect GmbH

Los 4: Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Ausbau durch die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH

Der Landkreis plant im Jahr 2025 weitere Fördermittel für den sog. „Gigabitausbau“ zu beantragen.


  • Welche Adressen sind förderfähig und werden ausgebaut? 

Im Landkreis werden grundsätzlich alle Gebäude angeschlossen, deren bisherige Leistung oder Bandbreite unterhalb von 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) liegt. Die Schwelle ist durch den Bund vorgegeben und zwingend einzuhalten.


  • Wie wurden die unterversorgten Adressen ermittelt?

Um die schlecht versorgten Bereiche mit weniger als 30 Mbit/s zu ermitteln, wurden die Telekommunikationsunternehmen im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens befragt. Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen sind für die Ermittlung des Ausbaugebietes bindend.


  • Wo kann ich erfahren, ob meine Adresse im Ausbaugebiet liegt?

Die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen werden die Eigentümer kontaktieren. Alternativ können Sie sich an den Breitbandkoordinator des Landkreises wenden.


  • Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?

Nein. Die alte Leitung bleibt weiterhin aktiv und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, bei welchem Anbieter Sie Ihr Telefon-/Internetpaket buchen möchten.


  • Gibt es unabhängig vom Landkreis noch andere Ausbauprojekte?

Neben dem vom Landkreis in Auftrag gegebenen, geförderten Ausbau gibt es weitere Projekte, die die Telekommunikationsunternehmen selbst, aus eigenem Interesse durchführen (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Es ist dabei strickt zwischen geförderten und privatwirtschaftlichen Ausbauadressen zu differenzieren.

Die Ortsgemeinden Enkenbach-Alsenborn, Mehlingen, Neuhemsbach und Sembach haben zur Breitbanderschließung auf ihren Gemarkungen die Anstalt des öffentlichen Rechts „Breitband MEANS“ gegründet.


  • Wer ist Ansprechpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau?

Da der eigenwirtschaftliche Ausbau von den Telekommunikationsunternehmen ausgeht, ist das jeweilige Unternehmen Ihr erster Ansprechpartner. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Der Landkreis ist ausschließlich Ansprechpartner für den geförderten Ausbau im Kreisprojekt.


  • An wen kann ich mich wenden, wenn es durch Baumaßnahmen zu Schäden bzw. Mängel kommt?

Die Baumaßnahmen werden von der jeweiligen Kommune in eigener Zuständigkeit überwacht und abgenommen. Auftretende Mängel werden von der Verbandsgemeinde dem beauftragten Unternehmen angezeigt. Wenden Sie sich bei Problemen daher bitte an Ihre Verbandsgemeindeverwaltung.