Private Dorferneuerung

Fördervoraussetzungen
Vorhaben in dörflich/ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern. Die Förderung setzt ein ganzheitliches Dorferneuerungskonzept der Gemeinde voraus. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn förderfähige Ausgaben bei privaten Vorhaben mindestens 7.669 €, je Einzelvorhaben betragen. Die Eigenleistung bzw. der Selbsthilfeanteil darf 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht übersteigen!

Zuwendungsempfänger
natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts, (Personenvereinigungen und Zusammenschlüsse). Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des betreffenden Objektes.

Förderprioritäten
Aufgrund nur begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel werden vorrangig gefördert: 

  • Vorhaben zur Erhaltung öffentlich bedeutsamer Gebäude und Kulturdenkmäler 
  • Vorhaben zur Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender Gebäude 
  • Vorhaben zu Erhaltung und Gestaltung bestehender- oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und             Nebenerwerbsbetriebe 
  • Vorhaben zur Umnutzung leerstehender Bausubstanz und Schaffung neuen Wohnraums in Ortskernen zur Stärkung der Innenentwicklung
  • Vorhaben zur Sicherung und Wiederherstellung örtlicher Grundversorgung 

Förderungen von Vorhaben in Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinden sowie Ortskernen haben grundsätzlich Vorrang

Verfahren
Der Antrag ist über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung zu stellen. Bewilligungsbehörde für private Maßnahmen ist die Kreisverwaltung Kaiserslautern. Es empfiehlt sich, das Vorhaben frühzeitig mit der Bewilligungsbehörde auf die Ziele der Dorferneuerung abzustimmen. Nehmen Sie gerne zunächst mit uns Kontakt auf, gerne auch telefonisch. 

Antragsunterlagen

  • Lageplan M 1:1000
  • Technische Zeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100
  • Bestandsfotos (je nach Vorhaben: Außen- und Innenaufnahmen)
  • Detaillierte Angaben zur Maßnahme: Baubeschreibung/Gestaltungskonzept/Angaben zum Ausführungszeitraum
  • Finanzierungsplan/Kostenschätzung/Kostenberechnung gem. DIN 276 oder Unternehmerangebote
  • Angaben und Aufstellung der Eigenleistung (Selbsthilfe) nach Gewerken geordnet Aufschlüsselung in Material- und Arbeitseinsatz (voraussichtliche Arbeitsstunden oder vergleichbares Unternehmerangebot)
  • Stellungnahme der Verbandsgemeinde
  • Stellungnahme des Dorfplaners (falls vorhanden)
  • aktueller unbeglaubigter Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen
  • die der reinen Bauunterhaltung dienen
  • die bereits begonnen oder bereits abgeschlossen wurden
  • in Neubaugebieten
  • Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend der energetischen Sanierung dienen