Unser Dorf hat Zukunft
Wettbewerbsziel
- Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern
- Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen
Die Dorfgemeinschaft und die einzelnen Dorfbewohner sind aufgerufen, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken.
Der Wettbewerb trägt dazu bei, das Verständnis der Dorfbevölkerung für ihre eigenen Einflussmöglichkeiten zu stärken und dadurch die bürgerschaftliche Mitwirkung zu intensivieren.
Er sensibilisiert und schafft Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung. Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Sie sollen mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten weitere Orte zu eigenen Aktivitäten anregen.
Teilnahmeberechtigt sind
- Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern,
- Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden.
Nicht teilnahmeberechtigt sind: Gemeindeteile von kreisfreien Städten.
Hauptklasse/Sonderklasse
Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt. In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Male am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.
Landeswettbewerbe und Bundesentscheid 2016
Zur Ermittlung der Teilnehmergemeinden am Bundesentscheid 2016 führt das Land zwei Landeswettbewerbe durch, beginnend im Jahr 2014. Die Landeswettbewerbe erfolgen jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Teilnehmer am Bundesentscheid werden im Rahmen der beiden Landeswettbewerbe 2014 und 2015 ermittelt. Die Entscheidung und Bekanntgabe der Teilnehmer am Bundesentscheid erfolgt nach der Durchführung des Landeswettbewerbs im Jahr 2015. Die Teilnahme am Bundesentscheid richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Die Siegergemeinden mit der höchsten Punktzahl werden für den Bundesentscheid weiter gemeldet.
Teilnahme
Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung; die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der verbandsfreien Gemeinden (Städte) und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der großen kreisangehörigen Städte melden die Beteiligung von Gemeindeteilen nach Beschlussfassung im Gemeinderat (Stadtrat) der Kreisverwaltung. Die Kreisverwaltungen legen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in den Jahren 2014 und 2015 bis zum 14. März ein Verzeichnis der Wettbewerbsteilnehmer mit Angabe der Einwohnerzahl getrennt nach Haupt- und Sonderklasse vor. Nach Überprüfung der Angaben leitet die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in den Jahren 2014 und 2015 die Meldelisten jährlich bis zum 1. April an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur weiter.
Ermittlung
Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertungsjurys gebildet.
Für die Auswahl der Mitglieder der Bewertungsjurys ist die fachliche Qualifikation maßgebend. Allen Jurys sollte mindestens je eine Fachkraft aus den Bereichen Architektur/Städtebau, Denkmalpflege sowie Gartenbau/Landespflege angehören.
Jeder Landkreis kann nur dann einen Kreissieger zum Gebietsentscheid melden, wenn sich mindestens drei Ortsgemeinden bzw. Gemeindeteile am Wettbewerb beteiligt haben.
Bewertungsrahmen
- Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen
- Bürgerschaftliches Engagement soziale & kulturelle Aktivitäten
- Baugestaltung und Bauentwicklung
- Grüngestaltung / das Dorf in der Landschaft
- Gesamtbeurteilung
Quelle: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz