Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Suchergebnisse werden geladen
Keine Abteilungen gefunden.
1. Gewässeraufsicht:
- Überwachung von prüfpflichtigen Anlagen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), wie privaten Heizöltanks, Eigenverbrauchstankstelle und öffentlichen Tankstellen.
- Dunglagerstätten
- Unerlaubte Einleitung von Gülle und Jauche in Gewässer
- Überörtlicher Meldeplan bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
- Digitales Wasserbuch
- Konditionalitäten-Verfahren (vorm. Cross-Compliance) im Bereich der Grundwasserrichtlinie
2. Genehmigungsverfahren:
- Anlagen am Gewässer (im 40 m Bereich bei Glan und Lauter, im 10 m Bereich bei übrigen), z.B. Brücken, Auffüllungen, sonstige Anlagen
- Wasserrechtliche Eignungsfeststellungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Gewässerbenutzungen, z. B. bei Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer, Entnehmen/Ableiten von Wasser/Grundwasser mittels Brunnen bzw. Pumpen, Erdwärmebohrungen, Gewinnen von Bodenbestandteilen, z.B. Sandgruben, Grundwasserhaltung bei Bauvorhaben
- Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung von Gewässern (Gewässerausbau), z.B. Teichanlagen, Bäche.
3. Bodenschutz:
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Ölunfälle etc.)
- Flächen (Grundstücke) auf denen in der Vergangenheit mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde (z.B. Tankstellen, Kfz-Betriebe etc.)
4. Gewässerunterhaltung:
- Für die Gewässer II. Ordnung im Landkreis, "Glan" und "Lauter", insbesondere Beseitigung von Abflusshindernissen, Reinhaltung u.ä.
- Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an Gewässern II. Ordnung
5. US- und Konversionsliegenschaften:
- Abwicklung von wasserrechtlichen Angelegenheiten in militärischen – oder Konversionsliegenschaften (CLAIMS-Verfahren)