Gesundheitsthemen

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, in Kraft getreten.

Über das Verfahren der gesundheitlichen Beratung und der Anmeldung informiert Sie unser Informationsblatt.

(Über das Verfahren für die Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtverwaltung Kaiserslautern).