Belehrung Lebensmittel ab 01.12.2024

Belehrung nach dem IfSG §43

Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung von Krankheiten sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

  • Sie können die Belehrung entweder online durchführen oder im Dezember 2024 weiterhin an Präsenzterminen teilnehmen. Ab Januar 2025 finden die Belehrungen ausschließlich Online statt.
  • Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung.
  • Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit.
  • Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:

Nach der Durchführung der Online-Belehrung wird Ihnen der Gebührenbescheid und der Nachweis über die Teilnahme postalisch zugesandt.

Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft und Ihnen der Nachweis über die Teilnahme an der Online-Belehrung zugesandt. Sollte die Prüfung ergeben, dass die Voraussetzungen der Gebührenfreiheit nicht vorliegen, so geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls ein entsprechender Nachweis über die Gebührenbefreiung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an.

Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos:

  • Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten,
  • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten,
  • Personen, die beschäftigt werden sollen als:

- Vorschülerinnen oder Vorschüler,
- zur Berufsausbildung,
- als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten
- zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten
- Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen.

 Rechtsgrundlage