Tuberkulosefürsorge

Tuberkulosefürsorge

Obwohl die Tuberkulose eine der weltweit bedeutendsten Infektionskrankheiten ist, ist sie in Deutschland nur noch eine Erkrankung von Risikogruppen. Jeder kann jedoch als Kontaktperson gefährdet sein.

Um eine Ausbreitung der Tuberkulose effektiv zu verhindern leitet das Gesundheitsamt beim Auftreten eines Tuberkulosefalls umfangreiche Maßnahmen ein:

  • Umfassende Beratung der neu erkrankten Person und der Familie.
  • Umgebungsuntersuchungen zum Ausschluss weiterer Erkrankungsfälle in der Umgebung des Erkrankten (Kontaktpersonen, Suche nach der Infektionsquelle).
  • Untersuchung der ermittelten Kontaktpersonen, z. B. Tuberkulinhauttest, Röntgen, Blutuntersuchung.
  • Langzeitbetreuung der Erkrankten und seiner/ihrer Kontaktpersonen.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet jeden, die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu dulden und zu unterstützen.

Die Beratungen und Untersuchungen im Rahmen der Tuberkulosefürsorge sind kostenfrei.