Kindeswohl

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist im März 2008, mit Änderung im Oktober 2014, in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte durch eine verbesserte Wahrnehmung der Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen), durch frühe Hilfen und durch früh einsetzende Förderung, die Kindergesundheit stärken und zum wirksamen Schutz unserer Kinder beitragen.

Seit 2008 erhalten die Eltern in Rheinland-Pfalz deshalb zur jeweils nächsten U-Untersuchung ihres Kindes eine Einladung. Das beigefügte Bestätigungsformular wird nach der Untersuchung vom Arzt an eine zentrale Meldestelle weitergeleitet. Diese schaltet, sollte innerhalb der empfohlenen Frist keine Bestätigung eingehen, das zuständige Gesundheitsamt ein.

Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes setzen sich dann unverzüglich schriftlich, telefonisch oder per Hausbesuch mit den Eltern in Verbindung und wirken auf eine Inanspruchnahme der ausstehenden U-Untersuchung hin.

Nach dem geltenden LKindSchuG hat das Gesundheitsamt die Pflicht, in bestimmten Fällen das Jugendamt einzuschalten.