Schuleingangsuntersuchung


Die Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzliche und kostenfreie Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schulbeginn. Alle Kinder, die am 31. August, 6 Jahre alt sind, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. 

Gemäß der Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz für die öffentlichen Grundschulen müssen alle Kinder vor der Einschulung untersucht werden. Dazu erhalten Sie von ihrer zuständigen Grundschule einen Link, mit dem sie ihr Kind online registrieren können und einen Termin im Gesundheitsamt buchen können.

Nach erfolgter Terminbuchung wird Ihnen eine Terminbestätigung mit dem Link zum Fragebogen per E-Mail übermittelt. Bitte senden Sie diesen zeitnah ausgefüllt an uns zurück.

Bitte die Bestätigung über den gebuchten Termin, der Schule bei der Einschreibung Ihres Kindes vorzeigen.

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte schnellstmöglich Ihre Schule. 

Für den Termin zur Schuleingangsuntersuchung sollten Sie ca. eine Stunde einplanen. Zum Termin bringen Sie bitte das gelbe Untersuchungsheft vom Kinderarzt mit, sowie den Impfausweis des Kindes und ggf. weitere medizinisch relevante Unterlagen. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen sowie Entwicklungsrisiken zu erkennen, um einen erfolgreichen und gesunden Schulbesuch zu fördern und negativen Schulerfahrungen vorzubeugen.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung neben Seh- und Hörtest, das Sozial-Pädiatrische- Entwicklungs- Screening (SOPESS) durchgeführt. Mit diesem standardisierten Untersuchungsverfahren wird der Entwicklungsstand in den Bereichen Visuomotorik, selektive Aufmerksamkeit, Zahlen- und Mengenvorwissen, visuelles Wahrnehmen, Schlussfolgern, Sprache und Körperkoordination erfasst. 

Die Schulleitung erhält abschließend, nach Kenntnisnahme durch den anwesenden Elternteil, eine Stellungnahme des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD). Mit dieser werden der Schule auch weitgehende Hinweise, Informationen und Empfehlungen mitgeteilt.

Über eine etwaige Zurückstellung des Kindes entscheidet die Schulleitung, die gerne durch den KJÄD beraten werden kann. Zurückstellungen werden in der Regel von der Schulleitung nur vorgenommen, wenn gravierende gesundheitliche Gründe vorliegen, die eine Besserung binnen eins Jahrs erwarten lassen.

Die jahrgangsweise erhobenen Daten sind in anonymisierter Form Grundlage für die landesweite Gesundheitsberichtserstattung und für Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Diese werden nicht an die Schule weitergegeben.

*Der Fragebogen wird nur für Informationszwecke verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an die Schulen.