Koordinierungsstelle Gemeindepsychiatrie (KoPs)
Herzlich Willkommen
Das Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) vom 01. Januar 2021 sagt in § 4, dass die Planung und Koordination der Hilfen, die im Rahmen eines Gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht werden sollen, den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegen. Die Gebietskörperschaften erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Die Landkreise und die kreisfreien Städte wirken darauf hin, dass die Leistungserbringer einen Gemeindepsychiatrischen Verbund bilden und eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel abschließen, in ihrem Bereich die Versorgungsverpflichtung für eine möglichst wohnortnahe, lebensfeldzentrierte Versorgung und Unterstützung insbesondere für chronisch schwer psychisch erkrankte Personen zu übernehmen.
Die Zuständigkeit der Koordinierungsstelle erstreckt sich auf alle Felder gemeindenaher Psychiatrie. Sie ist für alle Leistungsträger / Leistungserbringer Anlaufstelle für Fragen der gemeindenahen Psychiatrie und klärt diese innerhalb der Administration der jeweils betroffenen Gebietskörperschaft.
Aufgaben:
- Sammelt und transportiert fachliche Anliegen in den kommunalpolitischen Raum.
- Entwickelt Planungskonzepte unter Einbeziehung der regionalen Dienste für die Versorgungsregion. Hierbei hat der Ausbau der ambulanten Hilfen Priorität.
- Koordiniert und initiiert Aktivitäten in der Versorgungsregion Landkreis Kaiserslautern.
- Organisiert Besprechungen mit den Trägern, stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der jeweiligen Aufgabenwahrnehmung fest, stimmt die Verteilung der Aufgaben zur Bedarfsdeckung ab.
- Verhandelt mit Kostenträgern und Leistungserbringern zum Aufbau des Gemeindepsychiatrischen Verbundes.
- Organisiert Fortbildungsveranstaltungen.
- Vermittelt zwischen Administration, dem politischen Willen des Kreistages und den im Versorgungsfeld Tätigen. Dazu wird ihm ein Anhörungs- und Beteiligungsrecht eingeräumt.