Zuständigkeit

Zuständigkeit nach der Landkreisordnung § 2 Abs. 9

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen und Mädchen der sechs Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern, die

  • sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in ihrer sozialen Situation, diskriminiert fühlen,
  • Hilfestellung, Rat, Unterstützung in Not-, Konflikt- und Gewaltsituationen sowie bei struktureller und individueller Benachteiligung benötigen,  
  • Kontakte mit Frauengruppen, Verbänden, Institutionen, Beratungseinrichtungen aufnehmen möchten,  
  • Auskunft und Informationen im gleichstellungspolitischen Kontext benötigen bzw. Beschwerden vortragen wollen,  
  • Projekt– und Maßnahmenideen zur gleich stellungspolitischen Arbeit einbringen bzw. vorhandene Angebote vorstellen wollen