Zuständigkeit nach der Landkreisordnung § 2 Abs. 9
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen und Mädchen der sechs Verbandsgemeinden im Landkreis Kaiserslautern, die
- sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, in ihrer sozialen Situation, diskriminiert fühlen,
- Hilfestellung, Rat, Unterstützung in Not-, Konflikt- und Gewaltsituationen sowie bei struktureller und individueller Benachteiligung benötigen,
- Kontakte mit Frauengruppen, Verbänden, Institutionen, Beratungseinrichtungen aufnehmen möchten,
- Auskunft und Informationen im gleichstellungspolitischen Kontext benötigen bzw. Beschwerden vortragen wollen,
- Projekt– und Maßnahmenideen zur gleich stellungspolitischen Arbeit einbringen bzw. vorhandene Angebote vorstellen wollen