Außerschulische Jugendbildung
Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von Ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung.
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene JugendarbeitInternationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung*
- Jugendberatung
Nach dem Bundesjugendplan, dem Jugendförderungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien der außerschulischen Jugendbildung und den Richtlinien zur Förderung von Sport und Spiel im Landkreis sind Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel förderungsfähig.
EHRENAMT
Ehrenamt wird auch als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet. Eine gesetzliche Definition von Ehrenamt gibt es nicht. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich erfolgt.
Die größten Tätigkeitsbereiche findet man in den Feldern Sport, Kultur und Musik, Freizeit, Gesundheit, Soziales, Schule, Kindergarten, Bildungsarbeit, Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz, in der Politik, Kirche, Justiz, bei den Unfall- und Rettungsdiensten oder der wirtschaftlichen Selbsthilfe.
Die eigenen Interessen und die sich daraus ergebende Verlässlichkeit sind wichtig bei der Übernahme eines Ehrenamtes, damit Umfang, die Art und die Zeiten der Tätigkeit den eigenen Vorstellungen entsprechen und man mit Spaß dabei ist. Wesentlich ist, dass einem keine Nachteile entstehen.
Bei der Übernahme von Ehrenämtern in der Jugendarbeit ist auf die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses hinzuweisen (§72a SGB VIII).
Über das Ehrenamt
Bestätigung des Trägers zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
Antrag auf Freistellung und Erstattung