Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz – JarbSchG finden Sie unter
Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Vor allem in Schulpraktika treten immer wieder Fragen auf, aber auch bei Ferienjobs oder in der Ausbildung von unter 18-Jährigen. Darüber hinaus ist es wichtig daran zu denken, dass bei Theater-, Film- und Musikproduktionen Ausnahmegenehmigungen durch das Jugendamt erteilt werden müssen (§6 JArbSchG).
Berufsorientierung und Job Fux
Maßnahme für den Übergang von der Schule in die Ausbildung
Ansprechpartner Berufsberatung
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Berufsberatung und Hilfe beim Berufsstart
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Tel.: 0800 4555500 (Arbeitnehmer)
Berufsinformationszentrum Kaiserslautern (BIZ)
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