Kinder- und Jugendschutz mit Prävention

Jugendschutz – Das geht uns alle an


Das Kindes- und Jugendalter ist eine spannende Zeit permanenter Entwicklung und Veränderung. Kinder und Jugendliche erschließen sich zunehmend die Welt. Es wird Neues ausprobiert, Grenzen werden getestet und auch überschritten, es werden Fortschritte, aber auch Fehler gemacht, die helfen, die eigene Identität und Persönlichkeit auszubilden und den eigenen Platz im System zu finden.
Idealerweise führt diese Entwicklung hin zu einem zunehmend erwachsenen, verantwortungsbewussten, selbstwirksamen, gesunden Menschen, der fähig ist, sich in der Welt zurechtzufinden, soziale Kontakte und Beziehungen zu pflegen, sich den Anforderungen zu stellen, die Familie, Schule, Gesellschaft und (soziale) Medien mit sich bringen.

Jugendschutz geht uns alle an. Gemeinsam wollen vor allem den Gefahren für die Erziehung und für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen begegnet werden. Vor allem aber wir Erwachsene, sowohl als Eltern und Erziehungsberechtigte als auch als Veranstalter oder Gewerbetreibender müssen uns dieser Verantwortung bewusst sein. Das heißt, nicht weg schauen, sondern aktiv werden. Dazu sind wir Erwachsenen wichtig, nämlich als Vorbild, Gesprächspartner und als Beachter der Grenzen. Ein Bestandteil ist es, das Jugendschutzgesetz zu kennen und zu beachten.

Wir haben Ihnen wichtige Informationen zusammengestellt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Auch hier ist zu beachten, dass vermeintlich private Veranstaltungen leicht zu öffentlichen Veranstaltungen werden können und dann die Verantwortung voll und ganz beim Einladenden bzw. dessen gesetzlichen Vertreter liegt.

Benötigen Sie Unterstützung, können Sie sich Beratung bei Beratungsstellen mit unterschiedlichsten Themenschwerpunkten holen.


JUGENDSCHUTZGESETZ


Alkohol

Nach dem Gaststättengesetz bedarf es zum Ausschank von Alkohol einer vorübergehenden Gestattung, sofern es sich nicht um eine Gaststätte mit Konzession handelt. Diese ist bei dem zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Mindestens ein alkoholfreies Getränk muss billiger sein als das billigste alkoholische Getränk.

Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf und das Zulassen des Konsums von

  • Bier, Wein und Sekt an Jugendliche bis 16 Jahre
  • Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Mixgetränke mit Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren.

Unter 16 Jahren darf auch beim Ausschenken und Bedienen kein Kontakt zum Alkohol bestehen. Zwischen 16 und 18 Jahren darf diese Personengruppe nur Wein, Bier und Sekt ausschenken.
Im Zweifelsfall muss in allen Fällen nach dem Ausweis gefragt werden. Alle Helfer und Helferinnen müssen über den Jugendschutz informiert sein. Alkoholfreie Cocktails können eine Alternative darstellen. Ebenso ist die Abgabe von Alkohol an erkennbar Betrunkene eine Ordnungswidrigkeit.


Rauchen
Nikotinhaltige Rauchutensilien sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Diese Verbote gelten nicht nur für nikotinhaltige, sondern auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.


Aufenthalte
Besucher und Besucherinnen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur bis 24.00 Uhr eine Veranstaltung besuchen, außer in Begleitung der Erziehungsberechtigten oder deren (schriftliches) Einverständnis.
Unter 16 Jahren ist ein Besuch ohne Erziehungsberechtigte oder deren Einverständnis nur bis 22.00 Uhr zulässig. Zu empfehlen ist eine Einlasskontrolle und eine Information über Alterskontrollen im Vorfeld unter Bezugnahme auf den Jugendschutz. Zur entsprechenden Zeit (22.00 Uhr und 24.00 Uhr) muss erkennbar gemacht werden, dass die entsprechenden Besucher des entsprechenden Alters gehen müssen ergänzt durch Kontrollen.


Sonderfall Erziehungsbeauftragte Person
Eine erziehungsbeauftragte Person kann durch die Erziehungsberechtigten beauftragt werden, die Verantwortung für das eigene Kind zu übernehmen. Voraussetzungen sind

  • Volljährigkeit
  • in räumlicher Nähe
  • selbst nüchtern
  • schriftliche Übertragung anzuraten mit persönlichen Daten des Kindes, der Eltern und evtl. Kopie des Elternausweises

Gefälschte Unterschriften stellen eine Urkundenfälschung dar und werden ggf. strafrechtlich verfolgt. Eine Beauftragung ist nur gültig, wenn sie für eine bestimmte Veranstaltung ausgestellt ist.
In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken) gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.


Glücksspiel
Auch der Aufenthalt in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Ebenso ist ihnen das Spielen an Geldspielgeräten in der Gastronomie nicht erlaubt.


Informationen über das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung finden Sie unter anderem unter

Das Jugendschutzgesetz ist im Überblick gut im Flyer dargestellt.

Flyer Planung einer Veranstaltung

Adressen zu Prävention unter Beratungsbroschüre für Kinder und Jugendliche

Prävention 

Kreisbeigeordneter Peter Schmidt besucht die Wanderausstellung „Wenn schwanger – dann ZERO!“ in Otterbach

In der Woche vom 27.11.23 bis zum 1.12.23 fand die Wanderausstellung „Wenn schwanger – dann ZERO!“ unter der Schirmherrschaft von Landrat Leßmeister in der protestantischen Kirche Otterbach statt. Organisiert wurde die themenzentrierte Woche vom Haus der Diakonie an Alsenz und Lauter, federführend von Carmen Müller, Regionale Leitung Nord Häuser der Diakonie Donnersbergkreis.

FASD – Fetales Alkoholsyndrom ist oft in der Gesellschaft nicht bekannt, obwohl es sich um sich um eine vermeidbare irreversible lebenslange Schädigung und Beeinträchtigung, ausschließlich durch den mütterlichen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, handelt. Körperliche als auch psychische und geistige Beeinträchtigungen hindern die betroffenen Menschen daran, ein eigenständiges Leben führen zu können. Die interaktive Ausstellung, die für jeden zugänglich war, wurde auch von vielen Schulklassen besucht, um junge Menschen zu sensibilisieren. Im begehbaren Kuppelzelt wurden die 40 Wochen der Schwangerschaft aus der Perspektive des Fötus dargestellt. Zusätzliche Informationen mittels Bild-, Ton- und Filmaufnahmen vertieften die Themen Schwangerschaft, Gesundheit und Alkohol. Auch Betroffene, deren massive Einschränkungen aus dem Alltag und dadurch authentische Einblicke in das Leben mit FASD wurden intensiv und ergreifend dargestellt.

Die Themenwoche wurde neben der Ausstellung ergänzt mit einem Markt der Möglichkeiten zum Thema vom Beratungsnetzwerk in Landkreis und Stadt Kaiserslautern und vielfältigen präsenten und digitalen Vorträgen von Medizinern, Fachkräften und Betroffenen. Ein großes Ziel, das Thema FASD öffentlich zu machen, wurde durch die Vielfältigkeit für die Öffentlichkeit und die Arbeit mit den Schulklassen erreicht, betont Peter Schmidt. Nachhaltig ist wichtig, dass das Thema in die und in den Schulen und in der Gesellschaft etabliert wird. Denn „wenn schwanger – dann ZERO!“, und nicht einen Schluck für den Kreislauf.  

„Wie kommt der Fisch zur Kippe?“ - Preisverleihung zur Mitmachaktion des Regionalen Arbeitskreises Sucht

Am 31. Mai war Weltnichtrauchertag. Unter dem Motto „Wie kommt der Fisch zur Kippe?“ hat der Regionale Arbeitskreis Sucht durch Aktionen verdeutlichen und zur Aufklärungsarbeit beitragen,
• dass Nikotinkonsum für Mensch und Umwelt gleichermaßen schädlich ist,
• dass mit dem Rauchen oder dem Konsum von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten individuelle und gesamtgesellschaftliche Gefahren verbunden sind.

Kinder und Jugendliche waren herzlich aufgerufen, eigene Kunstwerke zu dem Thema zu gestalten. Der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt. Eingereicht wurden selbstgemalte Bilder, Gedichte, Videos, Plakate und 3-D-Exponate. Der Regionale Arbeitskreis Suchtprävention Kaiserslautern setzt sich zusammen aus vielen pädagogischen Fachkräften wie auch der Abteilung Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit des Referates Jugend und Sport der Stadt- sowie des Jugendamtes Kreisverwaltung Kaiserslautern.

Eine Jury entschied über die Gewinner. Alle teilnehmenden Einzeleinreichungen und Schulen erhielten eine Urkunde. Die ersten Preise waren FCK-Karten, gefolgt von Schwimmbadkarten und Süßigkeiten. Die Prämierung fand statt im Landkreis Kaiserslautern auf dem Tag der Familie am 24.6.23 durch Landrat Ralf Leßmeister und am 18.7.23 von der Jugenddezernentin der Stadt Kaiserslautern Anja Pfeiffer im Jugendzentrum Kaiserslautern: http://juz-kl.de/beitraege/preisverleihung-wie-kommt-der-fisch-zur-kippe-im-juz/ 

IGS Otterberg


Hans-Zulliger-Schule Enkenbach-Alsenborn


Gymnasium Landstuhl


Gymnasium Ramstein-Miesenbach



„Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen“

Am 9.5.2023 wurde das Theaterstück „Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen“ mit zwei Darbietungen den Klassenstufen 5 und 6 in der Fruchthalle Kaiserslautern aufgeführt. Vertreten waren die Schulen: IGS Kaiserslautern, St. Franziskus Kaiserslautern, Heinrich-Heine-Gymnasium Kaiserslautern, Reichswaldgymnasium Ramstein, Realschule plus Bruchmühlbach und Weilerbach, St. Katharina Landstuhl.


Die Fachstellen SOS-Familienhilfezentrum, Schulpsychologischer Dienst, Caritas, Diakonie, pro familia als auch Fachkräfte der Kreis- und Stadtverwaltung begleiteten die drei Säulen der Veranstaltung Elternabend - Lehrerworkshop - Schultheater zum Thema sexualisierte Gewalt, wobei Frau Abel von der Stadtverwaltung Kaiserslautern und Frau Brenk von der Kreisverwaltung Kaiserslautern die Veranstaltung koordinierten. Sämtliche Kosten übernahm das Ministerium zur Unterstützung dieses wichtigen Themas. Denn nur selbstbewusste Kinder können respektvoll mit den eigenen Grenzen und den Grenzen anderer umgehen.

Das Stück der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Kinder im Alter von 8-12 Jahren dabei, Fragen wie z.B.: „Wann ist mir Nähe zu nah?“, „Wie finde ich die richtigen Worte, wenn meine Grenzen verletzt werden?“, „An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?“ zu beantworten und Erlebnisse angemessen zu deuten. Es motiviert und ermutigt Kinder, ihren Gefühlen zu vertrauen, Nein zu sagen und sich im Falle eines Übergriffs oder sexuellen Missbrauchs an eine Person ihres Vertrauens zu wenden. Alle Ansprechpartner stellten sich am Ende den Schüler*innen auf der Bühne vor, um für die Kinder transparent zu werden und waren anschließend im Foyer persönlich ansprechbar.





Wie kommt der Fisch zur Kippe - Wettbewerb
gegen Rauchen

Plakat

Alkohol - brauch ich nicht wirklich

Alkoholgenuss ist in unserer Kultur verankert und oft wird in der Jugendzeit
experimentiert. Aus unterschiedlichsten Facetten zum Thema Alkohol wollen wir
Hilfestellungen und Faktenwissen geben, sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene, um
sich den eigenen Umfang zu überlegen

Flyer Alkohol

Hilfen für die Organisation von jugendgeeigneten Veranstaltungen unter dem Fokus Jugendschutz

Für Vereine und sonstige Veranstalter ist es gesetzlich vorgeschrieben und gesellschaftlich wichtig, den Jugendschutz zu beachten. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat in einem Flyer grundlegende Tipps wie Verantwortung für die Veranstaltung, Voraussetzungen, einzubeziehende Organisationen, Jugendschutz, Alkohol, Rauchen zusammen gefasst. Eine Checkliste vor und für die Veranstaltung hilft bei der Planung und der Einbeziehung des Jugendschutzes.

Flyer Orgahilfe

Mediensucht – gut erklärt für Eltern, Lehrer und Schüler

In einem Erklärfilm, der von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig zum Thema „Gesundheitliche Risiken digitaler Medien“ in Auftrag gegeben wurde, werden Eltern, Lehrer und Schüler in kurzweiliger sympathischer Weise über das Thema „Mediensucht“ informiert. Der Moderator Tobias Krell beleuchtet den richtigen Umgang mit digitalen Medien ohne erhobenen Zeigefinger.

Abrufbar ist der Film und weitergehende Informationen unter: https://www.youtube.com/watch?v=e0VOKSFiqHs&feature=youtu.be und auf www.drogenbeauftragte.de/presse/detail/tobias-krell-erklaert-mediensucht

Soziale Netzwerken - Alternativen zu den Marktführern

WhatsApp, lnstagram, TikTok und Snapchat sind ständige Begleiter von Jugendlichen, aber auch von uns Erwachsenen. Diese Dienste kommen dem Bedürfnis von Heranwachsenden nach Kommunikation, Selbstdarstellung, Anerkennung und Verbundenheit mit Gleichaltrigen entgegen, doch sie bergen auch Risiken im Datenschutz. Es werden viele persönliche Informationen preis gegeben mit Bildern, Inhalten und Links. Der zahlreichen Sammlung von Daten, das so genannte Big Data, sollte man Vorsicht bieten. Gerade die am häufigsten genutzten Dienste wie Instagramm und What´sApp gehören zu dem US-amerikanischen Unternehmen Facebook, das nicht der Datenschutzgrundverordnung Europas unterliegt. Somit hat der Nutzer Zugriffe auf Verläufe, Bilder oder Likes, durch den Vertragsabschluss zugestimmt.

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