Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt

Leider handelt es sich bei sexuellem Missbrauch nicht um Ausnahmeerscheinungen. Nach Angaben Polizei-Beratung ist jedes 4. – 5. Mädchen und jeder 9. – 12. Junge bis zum 18. Lebensjahr sexueller Gewalt ausgesetzt.

Sexueller Missbrauch ist eine Straftat nach §176 StGB und hat viele Ausprägungen:

  • sexuelle Handlungen an sich oder an dem Kind/Jugendlichen vornehmen
  • zeigen oder gemeinsames Betrachten pornografischer Bilder
  • Entblößen von Geschlechtsteilen

Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse und Entwicklungen, sowohl emotional als auch intellektuell, niemals an der sexuellen Gewalt schuld oder verantwortlich sind. Oft werden die Symptome der traumatischen Ereignisse nicht erkannt und mit anderen Verhaltensstörungen erklärt. Zeit und Vertrauen sind wichtige Items in der Aufklärung und in der Hilfestellung.

Wichtige Punkte für Eltern und Erziehungsberechtigte sind:

  • Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen
  • Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit
  • Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit
  • Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen
  • Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln

Sexuellen Missbrauch gibt es auch in Schulen, in Einrichtungen und in Vereinen. Viele Vereine haben durch vorbeugende Maßnahmen reagiert. Auch im Internet gibt es u.a. bei "Kein Raum für Missbrauch" anregende Hinweise für die Umsetzung eines Schutzkonzeptes und der Erarbeitung eines Verhaltenskodex im Sport. Wichtig sind Notfallpläne und das aktive Bearbeiten des Themas mit Fortbildungen und Beschwerdemöglichkeiten.

Auch für Schulen gibt ein Beratungsangebot zur Erstellung eines Schutzkonzeptes mit Potential- und Risikoanalyse von SOS-Kinderdorf Kaiserslautern, Familienhilfezentrum, Rudolf-Breitscheid-Str. 42, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631-316440

Auch bei den Jugendämtern und weiteren Beratungsstellen können Hilfen und Beratungen erbeten werden.

Sowohl bei dem Verdacht von sexuellem Missbrauch als auch bei sonstiger Kindeswohlgefährdung kann Beratung bei einer sog. Insofern erfahrenen Fachkraft eingeholt werden (§8a Abs. 4 SGB VIII).

Ansprechpartner für insofern erfahrene Fachkräfte finden Sie unter:

https://www.kindeswohl-landkreis-kusel.de/fileadmin/grafik/pdf2/2022_02_04Insofa-lkkus.pdf oder hier klicken