Netzwerk Frühe-Hilfen

Hände beschützen Figurenschnitt aus Papier


Netzwerk Frühe Hilfen – Kindeswohl und Kindergesundheit

Kinderschutz als gemeinsame Verantwortung

Das Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchG) hat zum Ziel, Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Kinder sollen gesund aufwachsen und vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden.

Damit dies gut gelingt, braucht es eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Beratungsstellen, Schulen und weiteren Institutionen.

Das Landeskinderschutzgesetz drei zentrale Ziele:

  • Aufbau lokaler Netzwerke
  • Ausbau von früher Förderung und Frühen Hilfen
  • Förderung von Kindergesundheit und der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern

Viele Infos zu Frühen Hilfen und Kinderschutz sowie Material für die Praxis finden Sie hier:

Sie interessieren sich für eine Mitarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen – Kindeswohl und Kindergesundheit? Sie möchten in den Emailverteiler des Netzwerks aufgenommen werden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Im Jahr 2020 wurde das Landeskinderschutzgesetz erweitert und nimmt nun Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern besonders in den Blick. In den Kommunen sollen Rahmenbedingungen geschaffen und ausgebaut werden, um den betroffenen Kindern und Eltern zu helfen. Kennen Sie eine betroffene Familie, die Hilfe braucht, oder sind Sie selbst als Eltern in einer psychisch sehr belastenden Situation? Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir helfen Ihnen weiter.