Netzwerk Frühe Hilfen

Netzwerke Frühe Hilfen

Am 20.03.2008 trat das Landeskinderschutzgesetz in Kraft mit der offiziellen Bezeichnung Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft.

Es entstand im Zuge der öffentlichen Debatten um schlimme Fälle der Kindesmisshandlung mit Todesfolgen und der teilweise in der Presse und den Medien verbreiteten Meinung eines Versagens der Behörden in den diesen Fällen. Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Weiter heißt es dort, dass die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist und gleichzeitig die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Aus letztgenanntem Satz leitet sich die Wächterfunktion der Jugendämter ab.

Im Landeskinderschutzgesetz geht es vor allem um eine sinnvolle Prävention und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Helfer im Sinne eines guten Schutzes der Kinder und Jugendlichen.

Für die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes ist der Netzwerkkoordinator im Jugendamt verantwortlich.

Was das Netzwerk nicht ist!

  • Es ist keine Institution die sich spezialisiert mit der Thematik Kindeswohlgefährdung beschäftigt.
  • Der Netzwerkkoordinator ist keine Kinderschutzfachkraft – auch keine eigentliche Fachstelle für die Thematik Kindeswohlgefährdung.
  • Der Netzwerkkoordinator ist kein Jugendhilfeplaner.
  • Der Netzwerkkoordinator ist keine Kontrollstelle mit Interventionscharakter für nicht gemachte Vorsorgeuntersuchungen.

Das Netzwerk besteht aus den Hauptbereichen der Frühen Hilfen im Landkreis, der Kindergesundheit sowie den Netzwerkkonferenzen.

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen im Landkreis entstanden im Jahre 2010 aus den kleineren lokalen Netzwerken im Landkreis Kaiserslautern, da diese Thematik der Schwerpunkt der Interessenslage aller Beteiligten wiedergab.

Grundlage ist hierbei §1 (3) LKindSchG) wonach die Gewährleistung notwendiger niedrigschwelliger Angebote zur Förderung des Kindeswohls eines der Aufgaben des Netzwerkkoordinators ist.

Die Treffen der Frühen Hilfen Landkreis Kaiserslautern finden viermal jährlich, meist einmal pro Quartal, an wechselnden Orten im Landkreis statt. Die Inhalte richten sich an alle Beteiligten Fachkräfte, insbesondere auch aus dem medizinischen Bereich, die einen Beitrag zur Prävention und Qualitätsverbesserung im Umgang mit Kindesschutzfällen leisten können.

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Aufgaben/Leistungen

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Interdisziplinäre Fallberatung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InSoFa)

Dieses Angebot richtet sich an alle die in ihrem Bereich mit Kindern arbeiten und für die das Kindeswohl ein potentielles Thema sein könnte.

Die interdisziplinäre Fallberatung durch eine InSoFa ist ein ergänzendes Angebot zur bestehenden Struktur im Landkreis Kaiserslautern und sichert den Anspruch auf Beratung derjenigen die mit Kindern arbeiten. Als gesetzliche Grundlage sehen wir die §§8a, 8b SGB VIII sowie den §4 KKG.

Anmeldung, Termine und weitere Informationen finden Sie hier:

Landkreis Kusel - Arbeitskreis Kinderschutzfachkräfte

Netzwerkkonferenzen

Einmal jährlich findet eine große Netzwerkkonferenz für alle Fachkräfte in der Region statt. Dieser Tag ist als Fachtag mit Weiterbildungscharakter gestaltet.

Die Akteure im Netzwerk sind neben den Kollegen des ASD im Jugendamt, der KiTa Fachberatung, der zuständigen Fachkraft für die Familienbildung im Netzwerk, weitere mehr als 250 Fachleute aus den Bereich der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendmedizin der Polizei und den Schulen, sowie einige Bereiche mehr.

Sie fühlen sich den Personengruppen zugehörig und würden gerne an einer Netzwerkkonferenz teilnehmen, wurden bislang aber noch nicht dazu eingeladen?

Teilen sie uns Ihren Wunsch mit, wir laden sie gerne zur nächsten Konferenz ein.

Konferenzen: