Beistandschaften/Beurkundungen

Beistandschaften / Beurkundungen

Beistandschaften

Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet daraufhin das Jugendamt der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.

Bei diesem Angebot informiert das Jugendamt über:

  • Die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung.
  • Die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann, insbesondere bei welchen Stellen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann.
  • Die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltsansprüchen beurkunden zu lassen.
  • Die Möglichkeit eine Beistandschaft zu beantragen, sowie über die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft.
  • Die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Auf Antrag kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat, beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für das Kind einrichten. Der Beistand kann dann das Kind etwa gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten.

Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann beim Jugendamt eine Beistandschaft vom allein erziehenden Elternteil beantragt werden. Das Sorgerecht der Eltern wird hierdurch nicht eingeschränkt.

Die Beistandschaft hilft bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

Beurkundungen

Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsfestsetzungen werden hier kostenlos, nach vorheriger Terminvereinbarung, beurkundet.

Wegen der komplizierten Rechtslage und der notwendigen persönlichen Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner.


Aufgaben/Leistungen

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