Kindertagespflege

Kindertagespflege

Das Kreisjugendamt steht Eltern und Kindertagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege zur Seite. Wir beraten und vermitteln Kindertagespflegepersonen und helfen Eltern, eine geeignete Kindertagespflegeperson zu finden.

Kontaktdaten der Fachberatung: 

Mail: jugendamt.ktp@kaiserslautern-kreis.de

Handynummer: 0172/326 094 3

Aufgaben/Leistungen

Keine Leistungen gefunden.

Zu den Themen:

- Informationen für Eltern

- Sie möchten Tagesmutter/-Vater werden?

- Downloads und Formulare

- Unsere Tagesmütter und Tagesväter nach Verbandsgemeinden


Informationen für Eltern

Wer hat Anspruch auf Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren und neben der institutionellen Betreuung ein weiteres Standbein in der rheinland-pfälzischen Kindertagesbetreuung.

Die Ansprüche sind nach Altersstufen gemäß § 24 Abs. 1 bis 4 SGB VIII ausgestaltet. Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder in Kindertagespflege. Nach SGB VIII sind beide Betreuungsformen gleichwertig.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.


Nach vollendetem erstem Lebensjahr entfallen die oben genannten Anspruchsvoraussetzungen.
Der Anspruchsumfang ist für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr so geregelt, dass dieser montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von regelmäßig durchgängig sieben Stunden, die vorrangig als Vormittagsangebot ausgestellt werden sollen, umfasst. Dabei haben die Jugendämter dafür zu sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen für diese Altersgruppe zur Verfügung steht. Bei erhöhtem Betreuungsbedarf ist ein Nachweis vorzulegen.

Für Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres und für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Ergänzend kann in Kindertagespflege gefördert werden, wenn die benötigten Betreuungszeiten von Kindertageseinrichtungen nicht abgedeckt werden können und individueller Bedarf besteht. Dieser muss jedoch dem Kreisjugendamt Kaiserslautern schriftlich nachgewiesen werden.

Ferienbetreuung für schulpflichte Kinder über die Kindertagespflege ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Eine Mindestbetreuungsdauer von einer Woche ist erforderlich. Für einzelne Schließ- und Brückentage kommt Kindertagespflege nicht in Betracht. Bei der Entscheidung sollen insbesondere familiäre sowie wirtschaftliche Verhältnisse mit einbezogen werden.

In begründeten Einzelfällen (bei besonderem pädagogischem Bedarf) kann Kindertagespflege auch als Hilfe zur Erziehung gem. §27 Abs.1 SGB VIII in Verbindung mit § 32 SGB VIII in Form von Familienpflege gewährt werden. Dies kann nur von besonders geeigneten Tagespflegepersonen geleistet werden.


Wie finde ich eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater?

Wenn Sie noch keine Tagespflegeperson gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen bei der Vermittlung behilflich sein können.

Als zuständiges Jugendamt unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Ziele und Aufgaben der Vermittlung :

  • Beratung und Aufklärung in allen Fragen der Kindertagespflege und des Kindertagesbetreuungsangebotes.
  • Kontaktherstellung zwischen Erziehungsberechtigten und Tagespflegeperson.
  • Unterstützung beim Zustandekommen eines dauerhaften und passenden Betreuungsverhältnisses.


Das Antragsverfahren in der Kindertagespflege des Landkreises Kaiserslautern

Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege können vom Kreisjugendamt Kaiserslautern übernommen werden. Die Eltern werden durch die Erhebung eines Kostenbeitrages an den Kosten der Kindertagespflege beteiligt.

Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein entsprechender Förderantrag gestellt werden. Bitte senden Sie uns daher den vollständig ausgefüllten und unterschiebenen Antrag zu. Diesen finden Sie unter Downloads und Formulare.

Bitte beachten Sie, dass ein Förderantrag nach § 23 SGB VIII nicht rückwirkend bewilligt werden kann. Ausschlaggebend für den Bewilligungszeitraum ist das Eingangsdatum des Antrages in der Kreisverwaltung.

Die von Ihnen gewählte Tagesmutter erhält ebenfalls einen Bescheid, in dem die Dauer und die Höhe der laufenden Geldleistung festgesetzt werden.

Die Höhe der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson ist durch den Landkreis Kaiserslautern in den Richtlinien zur Kindertagespflege geregelt und festgelegt.

Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl unbedingt darauf, dass die Tagespflegeperson Ihnen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vorlegen kann! Durch die von uns erteilte Kindertagespflegeerlaubnis ist sichergestellt, dass die Tagespflegeperson sich der Eignungsfeststellung unterzogen hat und alle persönlichen sowie räumlichen Voraussetzungen erfüllt.


Sie möchten Tagesmutter/-Vater werden?


Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

Eine Kindertagespflegeerlaubnis benötigt wer

  • außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als 3 Monate

Kinder betreuen möchte.

Weitere Informationen über eine Tätigkeit als Tagespflegeperson erhalten Sie bei

Die Voraussetzungen:

Wer in der Kindertagespflege tätig sein möchte, muss u.a. einige persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Zu den wichtigsten gehören:

  • mind. qualifizierter Hauptschulabschluss
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Qualifikationskurs
  • ein Mindestalter von 21 Jahren
  • Bereitschaft zu einer gesundheitlichen Untersuchung
  • Bereitschaft sich einem Eignungsverfahren zu unterziehen
  • sichere Nutzung eines Computers
  • Bei Migrationshintergrund: Vorliegen eines Sprachzertifikats B1 (Deutsch)

Lesen Sie dazu auch im Handbuch Kindertagespflege


Was müssen Sie tun?

Haben Sie sich für die Arbeit als Tagesmutter/-vater entschieden, benötigen Sie für die Ausübung dieser Tätigkeit eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Kindertagespflegeerlaubnis beantragen Sie gleichzeitig mit dem einreichen Ihres Bewerbungsbogens.

Nach Überprüfung der Bewerbungsunterlagen werden wir Sie zu einem persönlichen Eignungsgespräch einladen.

Das Wohl der Kinder steht an oberster Stelle. Der Gesetzgeber schreibt nach § 72a SGB VIII das Vorlegen eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses vor. Im Anschluss an das Eignungsgespräch erhalten Sie daher von uns einen Antrag für das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.

Außerdem erhalten sie einen Vordruck für Ihren Hausarzt, in dem wir nach Ihrer gesundheitlichen Eignung fragen.
Um ihre Eignung als Tagesmutter/-Vater nachzuweisen, müssen Sie zudem über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Diese erwerben Sie in einem Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen.

Der Qualifizierungskurs wird in Kooperation mit anderen Jungendämtern und mit verschiedenen Bildungsträgern bspw. der Kreisvolkshochschule Kaiserslautern angeboten. Den Termin für den nächsten Kurs können Sie bei uns erfragen.

Eine richtige Versorgung des Kindes in Notfällen ist von großer Bedeutung, daher ist die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern verpflichtend. Der Kurs muss alle 2 Jahre erneuert werden.

Bei einem Hausbesuch stehen wir Ihnen helfend zur Seite und beraten Sie hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, zeigen Ihnen mögliche Unfallquellen auf, geben Ihnen Vorschläge zur Gefahrenbeseitigung und legen den Umfang bzw. die Anzahl der zu betreuenden Kinder fest.

Gibt es beim Hausbesuch keine Beanstandungen, ist die persönliche Eignung durch alle Kriterien erfüllt und der Qualifizierungskurs abgeschlossen, teilen wir Ihnen schriftlich die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII mit. 


Themen des Qualifizierungskurses für Kindertagespflegepersonen

  • Aufbau einer Kindertagespflegestelle und Erstellen einer Konzeption
  • Der Förderauftrag in der Kindertagespflege
  • Die rechtlichen Grundlagen in der Kindertagespflege
  • Der Businessplan
  • Kommunikation mit Eltern und Kindern
  • Kindesschutz und Kindertagespflege
  • Praktikum bei einer Tagespflegeperson
  • Hygieneschulung
  • Versicherungen
  • Und vieles mehr 


Verdienst in der Kindertagespflege?

Die Kindertagespflegepersonen erhalten für die Betreuung der Kinder eine laufende Geldleistung.

Die Höhe der laufenden Geldleistung ist in der Satzung des Landkreises Kaiserslautern zur Kindertagespflege geregelt.

Wichtig! Sämtliche Einnahmen, die Sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Tagespflegeperson erlangen sind nach §18 EStG einkommenssteuerpflichtig. Ob Sie Einkommenssteuervorauszahlungen leisten müssen, ist immer vom Einzelfall abhängig. Ab wann eine steuerliche Belastung durch die Einnahmen als Tagesmutter/-Vater entsteht, hängt von den weiteren persönlichen Verhältnissen der Tagespflegeperson und deren Ehepartner ab. Ausnahme: Ihre Einnahmen liegen unter 450 Euro im Monat.

Weitere Informationen finden Sie auch hier

Downloads und Formulare


Unsere Tageseltern nach Verbandsgemeinden

Weitere Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen erhalten Sie bei uns im Kreisjugendamt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.