Fischereirecht
Die Zuständigkeit der Kreisverwaltung, als Untere Fischereibehörde, bezieht sich im wesentlichen auf folgende Aufgabenbereiche:
- Arrondierungen (Grenzänderungen) bei Fischereibezirken (gemeinschaftliche Fischereibezirke und Eigenfischereibezirke)
- Erklärung zu geschlossenen Gewässern
- Durchführung der Fischereiprüfungen