Fischereirecht

Die Zuständigkeit der Kreisverwaltung, als Untere Fischereibehörde, bezieht sich im wesentlichen auf folgende Aufgabenbereiche:

  • Arrondierungen (Grenzänderungen) bei Fischereibezirken (gemeinschaftliche Fischereibezirke und Eigenfischereibezirke)
  • Erklärung zu geschlossenen Gewässern
  • Durchführung der Fischereiprüfungen