Jägerprüfung

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung ist eine theoretische und praktische Ausbildung bei einem Jagdverband, bei einer Jagdschule oder bei einem Mentor zu absolvieren.

Die Dauer der jagdlichen Ausbildung bei einem Mentor muss mindestens 6 Monate betragen.

Die Jägerprüfung selbst besteht aus der Schießprüfung, der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen Prüfung. Die Schießprüfung gliedert sich in die Disziplinen Flintenschießen, Büchsenschießen und das Schießen mit einer Faustfeuerwaffe.

In der schriftlichen und in der mündlich-praktischen Prüfung sind vom Prüfling ausreichende Kenntnisse in sechs Sachgebieten nachzuweisen:

  • Sachgebiet 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege.
  • Sachgebiet 2: Jagdbetrieb (einschl. Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau, Führung von Jagdhunden.
  • Sachgebiet 3: Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen).
  • Sachgebiet 4: Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel.
  • Sachgebiet 5: Jagdrecht.
  • Sachgebiet 6: Tierschutz-, Naturschutz- und Landespflegerecht.