Jagdbezirke
Aufgrund des bundeseinheitlichen Reviersystems ergibt sich für den Landkreis Kaiserslautern folgende Anzahl an Jagdbezirken:
- 62 Gemeinschaftliche Jagdbezirke
- 3 Kommunale Eigenjagdbezirke
- 4 Private Eigenjagdbezirke
- 27 verpachtete Eigenjagdbezirke und zwei Regiejagden der Landesforstverwaltung
- 3 Eigenjagdbezirke der Bundesforstverwaltung
Fütterungs- und Kirrungsverordnung
Seit dem 1. September 2005 sind in Rheinland-Pfalz Kirrungen für Schwarzwild (Anlockfütterungen, mit max. 1 Liter Getreide, zum Zwecke des Anlockens und Erlegens der Sauen) künftig nur noch nach Voranzeige bei der unteren Jagdbehörde möglich.
In allen Revieren dürfen bis 150 ha Fläche 2 Kirrungen eingerichtet werden.
Für jede weitere 150 ha kann eine weitere Kirrung installiert werden.
Alle zulässigen Kirrungen sind durch einen vorzulegenden Plan des Jagdreviers zu dokumentieren.