Jagdbezirke


Aufgrund des bundeseinheitlichen Reviersystems ergibt sich für den Landkreis Kaiserslautern folgende Anzahl an Jagdbezirken:

  • 62 Gemeinschaftliche Jagdbezirke
  • 3 Kommunale Eigenjagdbezirke
  • 4 Private Eigenjagdbezirke
  • 27 verpachtete Eigenjagdbezirke und zwei Regiejagden der Landesforstverwaltung
  • 3 Eigenjagdbezirke der Bundesforstverwaltung


Fütterungs- und Kirrungsverordnung

Seit dem 1. September 2005 sind in Rheinland-Pfalz Kirrungen für Schwarzwild (Anlockfütterungen, mit max. 1 Liter Getreide, zum Zwecke des Anlockens und Erlegens der Sauen) künftig nur noch nach Voranzeige bei der unteren Jagdbehörde möglich.

In allen Revieren dürfen bis 150 ha Fläche 2 Kirrungen eingerichtet werden.

Für jede weitere 150 ha kann eine weitere Kirrung installiert werden.

Alle zulässigen Kirrungen sind durch einen vorzulegenden Plan des Jagdreviers zu dokumentieren.