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Agrarförderung

In der neuen Förderperiode von 2023 bis 2027 wird die “Grüne Architektur“ in den flächenbezogenen Agrarfördermaßnahmen weiter ausgebaut. Eine wesentliche Neuerung in der Umsetzung der GAP ist die Festlegung von Nachhaltigkeitszielen in einem nationalen GAP-Strategieplan durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Zukünftig sind die Vorgaben zur Konditionalität als Mindestanforderungen beim Erhalt von EU-Mitteln verpflichtend einzuhalten. Dem Wunsch der Gesellschaft nach mehr Nachhaltigkeit, Tierwohl und der Erzeugung von sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln wird durch das Angebot von freiwilligen Ökoregeln mit entsprechenden Transferleistungen für die teilnehmenden Betriebe Rechnung getragen.


Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links und auf den Seiten des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion: