Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)
Das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) regelt den Geschäftsverkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und dient im Wesentlichen der Sicherung sowie der Erweiterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Daraus resultiert die Erhaltung der Agrarstruktur zum Zwecke des Umweltschutzes, sowie die Sicherung der Ernährungsvorsorge der Bevölkerung.
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bedarf der behördlichen Genehmigung in einem besonderen Genehmigungsverfahren. In Ausführungsgesetzen der Länder ist zum Teil bestimmt, dass die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer bestimmten Größe keiner Genehmigung bedarf. In Rheinland-Pfalz gilt dies für Grundstücke bis zu einer Größe von 5.000 m². (0,5ha)
Bei Öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt bzgl. land- und forstwirtschaftlichen Flächen, im Sinne des GrdstVG, haben ausschließlich anerkannte land- und forstwirtschaftliche Betriebe ein Anrecht auf das Einreichen eines Erwerbsinteressens.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link und auf den Seiten des Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion und der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: