Verbraucherbeschwerden

Worüber kann man sich beschweren?
Über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden und die Abweichungen bei Geruch, Aussehen, Geschmack, Brauchbarkeit und/oder Kennzeichnung  aufweisen oder durch die Störungen des Wohlbefindens ausgelöst wurden.

Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen ist die Polizei einzuschalten!

Was geschieht dann?
Eine Vergleichsprobe, möglichst aus der gleichen Charge und dem gleichen Geschäft, wird entnommen und zusammen mit der Beschwerdeprobe an das zuständige Untersuchungsamt versendet.

Wer untersucht und beurteilt? 
Je nach Probenart erfolgt die Untersuchung und Beurteilung der Probe in dem jeweils zuständigen Institut des Landesuntersuchungsamtes (LUA):

  • Institut für Lebensmittel tierischer Herkunft (ILTH) in Koblenz
  • Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Koblenz
  • Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Landau
  • Institut für Hygiene und Infektionsschutz (IHIS) in Trier
  • Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Koblenz
  • Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung (ILCA) in Mainz
  • Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Speyer
  • Institut für Lebensmittelchemie (ILC) in Trier

Welche weiteren Maßnahmen folgen?

  • Je nach Untersuchungsergebnis: Untersuchung weiterer Proben
  • Rückrufaktion
  • Bei Gefahr Warnung der Bevölkerung durch Rundfunk und Fernsehen
  • Information des Beschwerdeführers
  • Abstellen des Missstandes durch die zuständige Behörde