Zuständigkeiten der Fleischbeschaubezirke
Fleischbeschaubezirke
Zum 01.01.2023 wurden die örtlichen Zuständigkeiten der amtlichen Fleischbeschau neu strukturiert.
Die Fleischhygieneüberwachung erfolgt zukünftig einheitlich nach den Gebieten der Verbandsgemeinden und der Stadt.
Folgende Aufteilung wurde festgelegt:
Verbandsgemeindegebiet bzw. Stadtgebiet | Hausschlachtungen und Trichinenprobenentnahme | EG zugelassene Schlachtbetriebe, Ausnahmeregelungen Gehegewild, sonstige Fleischbeschau |
Kaiserslautern | Herr Schneider | Herr Schmidt |
Bruchmühlbach-Miesau | Herr Schneider | Herr Louis |
Enkenbach-Alsenborn | Herr Schneider | Herr Louis |
Landstuhl | Herr Schneider | Herr Louis |
Otterbach-Otterberg | Herr Schneider | Herr Helm |
Ramstein-Miesenbach | Herr Schneider | Herr Schmidt |
Weilerbach | Herr Schneider | Herr Helm |
Im Vertretungsfall, wenn der zuständige amtliche Tierarzt oder Fachassistent verhindert ist, melden Sie sich bitte beim Veterinäramt Kaiserslautern unter der Durchwahl 0631/7105-450. Das Veterinäramt legt dann im Einzelfall fest, welcher amtliche Tierarzt oder Fachassistent für die Vertretung zuständig ist.
Den amtlichen Fachassistenten und die amtlichen Tierärzte erreichen Sie unter folgenden Telefonnummern:
- Herr Schneider (amtlicher Fachassistent) 06371 – 912610, 0179 - 5316429
- Herr Schmidt (amtlicher Fleischbeschautierarzt) 0171 - 7760235
- Herr Helm (amtlicher Fleischbeschautierarzt) 0171 - 3623484
- Herr Louis (amtlicher Fleischbeschautierarzt) 01514 - 323380