Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest  in Hessen

In Hessen ist Mitte Juni 2024 erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Das Tier wurde in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz krank erlegt. Zwischenzeitlich hat Hessen weitere positive Wildschwein-Kadaver gefunden, alle in relativer Nähe zum ersten Fundort.

In Rheinland-Pfalz sind von der Restriktionszone Teile des Landkreises Mainz-Bingen und die Stadt Mainz betroffen.

Die zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz sind informiert und arbeiten fachlich eng zusammen. Es laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest.

Informationen finden Sie hier:

Rheinland-Pfalz:

https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp

Hessen:

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest

Die Eindämmung der Seuchenausbreitung und die Verhütung eines Eintrages in die Hausschweinepopulation sind die wichtigsten Maßnahmen. Der einzige Schutz für Hausschweinebestände ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheit in den Betrieben. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern.

  • Für die Beprobung der Wildschweine (Fallwild/Unfallwild und Monitoring bei erlegtem Wild) durch die Jagdausübungsberechtigten im Landkreis und dem Stadtgebiet Kaiserslautern ändert sich zunächst nichts.
  • Die Schweine haltenden Landwirte aber auch Privatpersonen (Hobbyhalter), die Schweine zur Selbstversorgung mästen oder einfach als Haustiere halten, werden dazu aufgerufen, ihre Schweinehaltung im Sinne der Biosicherheit zu überprüfen und ggf. Verhaltensweisen und Absicherungsmaßnahmen anzupassen. Bitte beachten Sie hierzu die Merkblätter: