Brucellose beim Wildschwein
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie sensibilisieren ein besonderes Augenmerk auf Auffälligkeiten bei erlegtem Schwarzwild zu richten. Im nordöstlichen Landkreis wurde ein Keiler erlegt, der beim Aufbrechen durch vergrößerte Hoden und gelb-grießige Eiterherde auf der Leber auffiel. Teile des Tieres wurden zum Landesuntersuchungsamt (LUA) nach Koblenz versendet und dort entsprechend untersucht. Es wurde sodann durch das LUA der Verdacht einer Infektion mit Brucellose geäußert und die Proben zur Bestätigungsuntersuchung an das Friedrich-Löffler Institut nach Jena gesendet.
Von dort erhielten wir nun die Bestätigung, dass der erlegte Keiler mit Brucella suis 2 infiziert war. Es handelt sich um eine Zoonose, d.h. dass die Erkrankung auch auf den Mensch übertragen werden kann. Ebenso anfällig für die Infektion sind Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Bei diesen Tierarten ist die Erkrankung anzeigepflichtig. Beim Wildschwein und weiteren Tierarten ist die Infektion meldepflichtig.
Es ergeht daher der dringende Aufruf auffällig erlegte Stücke dem Veterinäramt Kaiserslautern zur weiteren Untersuchung zu melden und beim Umgang mit den Tierkörpern entsprechende Hygienemaßnahmen anzuwenden. Der Aufbruch von infizierten bzw. verdächtigen Tieren darf ebenso wie der Tierkörper an sich, NICHT im Revier entsorgt werden, sondern muss durch die Tierkörperbeseitigung (Secanim) abgeholt und unschädlich beseitigt werden, um ein weiteres Ausbreiten und womöglich ein Übertritt auf Haussäugetieren zu vermeiden.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat zu dieser Thematik ein kurzes Merkblatt für Jäger erstellt.