Geflügelpest (Aviäre Influenza)

Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird für ganz Deutschland als hoch eingestuft. Die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln hat in Europa zugenommen. Davon betroffen ist auch Deutschland.
Es ist von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im Landesuntersuchungsamt vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch auf den Zukauf von lebendem Geflügel sollte bis auf weiteres verzichtet werden.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Es gilt noch immer, dass die Bevölkerung vermehrte Totfunde bei Wasservögeln, aber auch Funde toter Greifvögel dem Veterinäramt zur Bergung und Untersuchung melden soll. Bitte nehmen Sie in diesen Fällen telefonisch Kontakt mit uns auf. Bei Singvögeln wurde das Vogelgrippevirus bisher nicht nachgewiesen. Eine Untersuchung dieser Vogelarten wird aus diesem Grund nicht eingeleitet.
Geflügelhalter, die bei ihren Tieren Krankheitssymptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall oder einen Abfall der Eiproduktion beobachten oder es in den Beständen sogar zu vermehrten Todesfällen kommt, sollten sich umgehend mit der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung in Verbindung setzen.

Für den Fall einer Aufstallung ist es zudem wichtig, dass die Tiere tierschutzgerecht untergebracht sind. Dies können Sie jetzt schon überprüfen. Ein Merkblatt hierzu finden Sie auf der Homepage des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen (LLH) unter diesem Link: Geflügelpest: im Herbst erhöhte Gefahr » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Weitere Informationen zur Geflügelpest für Geflügelhalter finden Sie unter Geflügelpest Landesuntersuchungsamt (rlp.de)