Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge), achtlos weggeworfene Nahrungsmittel und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden.

Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Die ASP breitet sich seit 2007 in Europa aus und beschäftigt seit dem Ausbruch in der Wildschweinepopulation im Osten des Bundesgebiets im September 2020 intensiv die Tierseuchen bearbeitenden Behörden der Länder und der betroffenen Kreise, die Landwirtschaft und die Jägerschaft. Inzwischen wurden in Brandenburg insgesamt 3.321 ASP-Fälle und in Sachsen insgesamt 2.393 ASP-Fälle verzeichnet (Stand August 2024).

Mitte Juli 2021 kam es zu einem ersten Ausbruch der Seuche in Hausschweinebeständen in Brandenburg. Alle Betriebe befinden sich in den bereits ausgewiesenen Restriktionsgebieten in der Nähe der deutsch-polnischen Grenze. Die betroffenen Tierhaltungen wurden durch die zuständigen Veterinärbehörden gesperrt und die notwendigen Maßnahmen wurden eingeleitet. 

Zwischenzeitlich kam es neben dem noch immer anhaltenden, flächenhaften Seuchengeschehen im Osten der Bundesrepublik immer wieder zu punktuellen, lokalen Ausbrüchen in Hausschweinebeständen in Baden-Württemberg (Mai 2022) und Niedersachsen (Juli 2022) sowie in Mecklenburg-Vorpommern (Anfang Juni 2024).

Nun ist seit 15.06.2024 im Landkreis Groß-Gerau (Hessen) die ASP bei Wildschweinen aber auch in Hausschweinebeständen aufgetreten. Der erste Fall im Wildschweinebestand Hessens war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden. Seitdem laufen die Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Region. Damit sich die Tierseuche möglichst nicht weiter ausbreitet, wurden Restriktionszonen eingerichtet. Neben dem Landkreis Groß-Gerau liegen demnach auch der Main-Taunus-Kreis, die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden in dieser Zone. Auf rheinland-pfälzischer Seite waren zunächst lediglich die Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen sowie der Kreis Alzey-Worms von der Zonierung betroffen.

Nach positiven Funden Anfang Juli 2024 in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen wurden die Restriktionszonen auch auf die Kreise Donnersbergkreis, Rhein-Pfalz-Kreis und Bad Dürkheim ausgeweitet. Am 15.08.2024 wurde der Erreger erstmals in einem Hausschweinebestand in Bad Dürkheim festgestellt.

Stets aktuelle Informationen zum Geschehen finden Sie auf der Homepage des MKUEM Rheinland-Pfalz unter Afrikanische Schweinepest (ASP) . Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (rlp.de)

Die FAQs mit aktuellen Informationen im Seuchenfall finden Sie hier


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat unter BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Fällen in Deutschland die wichtigsten Informationen und das tagesaktuelle Geschehen zusammengefasst.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informiert ebenfalls stets aktuell unter Afrikanische Schweinepest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de). Die vom FLI erstellte Risikoeinschätzung einer Übertragung von ASP auf Schweine in Auslauf- und Freilandhaltungen finden Sie in unseren Downloads.

Mit der Risikoampel der Uni Vechta können Sie unter Startseite - Risikoampel Universität Vechta (uni-vechta.de) Ihren eigenen Betrieb hinsichtlich der Biosicherheit prüfen.


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