Equidenpass
Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden (Pferde, Pony, Esel usw.) innerhalb der EU einen Equidenpass brauchen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung übernommen. Der Equidenpass stellt ein Dokument dar, das die Herkunft und Identität des einzelnen Tieres eindeutig und unverwechselbar beschreibt.
Alle Pferdebesitzer sind gemäß der Viehverkehrsverordnung zur Meldung ihrer Equiden im zuständigen Veterinäramt verpflichtet. Bei Zuwiderhandeln stellt dies eine Ordnungswidrigkeit da, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wer ein Pferd von einem Bestand in einen anderen Bestand ohne Equidenpass transportiert, begeht im Sinne der Verordnung eine Ordnungswidrigkeit, die ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Auch Kauf und Verkauf eines Equiden ohne Pass verstößt gegen die Verordnung, weil damit im Regelfall die Verbringung des Pferdes in einen anderen Bestand verbunden ist. Die Schlachtung eines Equiden ohne Pass ist verboten, ebenso ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt angehalten, keine Tierkörper von Equiden ohne Pass zu entsorgen.
Welche Informationen enthält der Equidenpass?
Der Equidenpass, ein DIN A5 großes Buch, enthält die Informationen über Herkunft, Besitz und Identität des betreffenden Tieres, insbesondere sind angegeben:
- Name und Adresse des Besitzers
- Beschreibung des Equiden mit Angabe der Farbe und Abzeichen
- Graphische Eintragung der Abzeichen, Brände, Narben sowie mind. drei Wirbel
- Durchgeführte Impfungen
- Medikations- bzw. Identitätskontrollen
- Arzneimittelbehandlungen
- Erklärung des Besitzers zur späteren Nutzung (Schlachttier oder nicht Schlachttier)
Zusätzlich zum Equidenpass wird eine Eigentumsurkunde erstellt, die dem Inhaber des Dokumentes das Eigentum bescheinigt.
Wo bekommen Sie den Equidenpass?
Zur Beantwortung dieser Frage ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Pferd mit oder ohne Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung handelt!
- Equiden mit Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung: die jeweilige anerkannte Züchtervereinigung stellt den Equidenpass aus!
- Equiden ohne Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung einer anerkannten Züchtervereinigung: (Sonstige Zucht- und Nutzequiden) Der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. , 67816 Standenbühl (PRPS) stellt den Equidenpass aus!
Um einen Equidenpass zu erhalten, ist es erforderlich, dass der Equide zuerst registriert wird. Diese Registrierung können praktizierende Tierärzte (Hoftierärzte) oder die Beauftragten des Verbandes vornehmen.
Ansprechpartner für die Registrierung
Ihr Hoftierarzt/Ihre Hoftierärztin
Der Zuchtverband (PRPS)
Telefon: 06357 9750-0 /-14
Arzneimittelbehandlung
Die geltenden arzneimittelrechtlichen Regelungen schränken den Einsatz von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ein, so auch bei Equiden, da Pferde, Esel oder Ponys zur Fleischgewinnung geschlachtet werden können. Im Kapitel Arzneimittelbehandlung des Equidenpasses muss der Tierbesitzer daher vermerken, ob der Equide als Schlachttier dienen soll, oder ob er niemals der Nahrungskette zugeführt wird.
Wenn sich ein Pferdebesitzer für den Status "Nicht-Schlachtpferd" entscheidet, kann das Tier mit allen für Equiden zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Entscheidet sich der Pferdebesitzer für den Status "Schlachtpferd", können einige Medikamente nicht zur Behandlung eingesetzt werden. Die verwendeten Medikamente sind im Pferdepass zu dokumentieren, da bei der eventuellen Schlachtung Wartezeiten einzuhalten sind.
Der Status "Schlachttier" kann jederzeit in den Status "Nicht-Schlachttier" geändert werden kann. Die Entscheidung "Nicht Schlachttier" ist dagegen endgültig und begleitet den Equiden lebenslang.
Wählt man den Status "Nicht-Schlachttier", ist man von der Eintragepflicht der Arzneimittelbehandlung in ein Bestandsbuch befreit. Die Arzneimittelbehandlung von Equiden mit dem Status "Schlachttier" müssen in ein Bestandsbuch eingetragen werden. Das "Bestandsbuch für Nutztierhalter" kann von einem Fachverlag bezogen werden.