Ausländerrecht
Die Ausländerbehörde ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von ausländischen Bürgern und Bürgerinnen, z.B.:
- Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
- Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
- Asylverfahren
- Ausweisung und Abschiebung etc.
Die Regelungen im Ausländerrecht sind umfangreich und sehr diffizil. Ebenso unterschiedlich sind die für eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen, die individuell im persönlichen Gespräch abgeklärt werden müssen.
Wenn Sie einen ausländischen Gast zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, ist für das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung oftmals eine Verpflichtungserklärung („Einladung“) erforderlich. Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns erhalten.
Die Gebühr beträgt 29,00 €.
Informationen:
- Merkblatt für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach den §§ 66, 67 und 68 des Aufenthaltsgesetzes
- Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABH/AV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
- Déclaration du preneur en charge devant le service des étrangers / la mission diplomatique ou consulaire concernant le dépôt de la déclaration de prise en charge
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt, Visum, Aussetzung der Abschiebung (Duldung) [Application for issue, prolongation of, residence permit, right to reside, permanent residence EC, visa, statutory temporary suspension of deportation (Duldung)]
- Antrag für Arbeitserlaubnis von ZAV
- Travel Visa - Deklaratorische Aufenthaltserlaubnis
- Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
- Information for United Kingdom nationals and their family members about the right of residence provided for in the Withdrawal Agreement