Ausländerrecht



Die Ausländerbehörde ist zuständig in allen Aufenthaltsangelegenheiten von ausländischen Bürgern und Bürgerinnen, z.B.:

  • Verpflichtungserklärungen (Einladungen)
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Zustimmung von Visumsanträgen bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
  • Asylverfahren
  • Ausweisung und Abschiebung etc.

Die Regelungen im Ausländerrecht sind umfangreich und sehr diffizil. Ebenso unterschiedlich sind die für eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlichen Voraussetzungen, die individuell im persönlichen Gespräch abgeklärt werden müssen.

Wenn Sie einen ausländischen Gast zu Besuch nach Deutschland einladen möchten, ist für das Visumsverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung oftmals eine Verpflichtungserklärung („Einladung“) erforderlich. Die Verpflichtungserklärung können Sie bei uns erhalten.

Die Gebühr beträgt 29,00 €.


Informationen: